BEG Kommunen - Zuschuss

  • Zuschüsse bis zu 50% der förderfähigen Kosten
  • Für Kommunen und deren unselbstständige Eigenbetriebe sowie kommunale Zweckverbände
  • Fördert Sanierungen von Bestandsgebäuden, die zum Niveau von Effizienzgebäuden führen, sowie deren Ersterwerb
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • kommunale Gebietskörperschaften
  • kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
  • rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, soweit sie mit der geförderten
    Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden

Was wird gefördert?

Sie können Zuschüsse erhalten, wenn Sie die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessern oder erstmalig ein Bestandsgebäude erwerben, das nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreicht.

Sie können die Förderung insbesondere für folgende Maßnahmen verwenden:

  • Sanierung zum Effizienzgebäude NWG: umfasst energetische Sanierung und Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme eine der folgenden energetischen Effizienzgebäudestufen erreichen:
    • Effizienzgebäude Denkmal, Denkmal EE oder Denkmal NH
    • Effizienzgebäude 70, 70 EE oder 70 NH
    • Effizienzgebäude 55, 55 EE oder 55 NH
    • Effizienzgebäude 40, 40 EE oder 40 NH
    • zusätzlicher Bonus für „Worst Performing Building“ (WPB; Gebäude, das auf Grund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25% des deutschen Gebäudebestandes gehört):
      • Effizienzgebäude 70 EE WPB
      • Effizienzgebäude 55 WPB, 55 EE WPB oder 55 NH WPB
      • Effizienzgebäude 40 WPB, 40 EE WPB oder 40 NH WPB
  • Sanierung zum Effizienzhaus WG: umfasst energetische Sanierung und Ersterwerb von Bestandsgebäuden sowie Wohneinheiten, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme eine der folgenden energetischen Effizienzhausstufen erreichen:
    • Effizienzhaus Denkmal, Denkmal EE oder Denkmal NH
    • Effizienzhaus 85, 85 EE oder 85 NH
    • Effizienzhaus 70, 70 EE oder 70 NH
    • Effizienzhaus 55, 55 EE oder 55 NH
    • Effizienzhaus 40, 40 EE oder 40 NH
    • zusätzlicher Bonus für „Worst Performing Building“ (WPB; Gebäude, das auf Grund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25% des deutschen Gebäudebestandes gehört):
      • Effizienzgebäude 70 EE WPB
      • Effizienzgebäude 55 WPB, 55 EE WPB oder 55 NH WPB
      • Effizienzgebäude 40 WPB, 40 EE WPB oder 40 NH WPB
    • zusätzlicher Bonus für die „Serielle Sanierung“ (SerSan):
      • Effizienzhaus 55 SerSan, 55 EE SerSan oder 55 NH SerSan
      • Effizienzhaus 40 SerSan, 40 EE SerSan oder 40 NH SerSan
    • die Boni für Worst Performing Buildings und die Serielle Sanierung sind kumulierbar, werden jedoch auf insgesamt 20% gedeckelt
  • energetische Fachplanung und Baubegleitung, Nachhaltigkeitszertifizierung (NWG und WG)

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sofern Sie nicht der Eigentümer des Gebäudes sind, haben Sie den Gebäudeeigentümer vor Antragstellung über die Inanspruchnahme der Förderung sowie über die Höhe des maximalen Förderbetrags informiert.
  • Die Maßnahme muss zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen.
  • Das Gebäude fällt nach Umsetzung der Maßnahmen in den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes.
  • Sie halten die technischen Mindestanforderungen ein.
  • Für eine Förderung von Sanierungsmaßnahmen muss der Bauantrag bzw. die Bauanzeige des Bestandsgebäudes mind. 5 Jahre zurückliegen.
  • Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens binden Sie einen Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude bzw. Wohngebäude“ ein.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe (KfW) vereinbar sein.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Höchstbetrag:
    • Nichtwohngebäude:
      • Sanierung oder Ersterwerb (förderfähige Kosten): bis 2.000 € pro m2, max. 10 Mio. € pro Vorhaben (max. Zuschuss: 5 Mio. €)
      • Sanierung eines „Worst Performing Building“: Bonus von 15%
      • energetische Fachplanung und Baubegleitung (förderfähige Kosten): 10 € pro m2, max. 40.000 € pro Vorhaben (max. Zuschuss: 20.000 €)
      • Nachhaltigkeitszertifizierung (förderfähige Kosten): 10 € pro m2, max. 40.000 € pro Vorhaben (max. Zuschuss: 20.000 €)
    • Wohngebäude:
      • Sanierung oder Ersterwerb:
        • förderfähige Kosten max. 120.000 € pro Wohneinheit
        • bei Erreichen von Effizienzhaus-EE-Klasse und NH-Klasse: förderfähige Kosten max. 150.000 € pro Wohneinheit
        • Sanierung eines „Worst Performing Building“: Bonus von 15%
        • „Serielle Sanierung“ (WG): Bonus von 15%
      • energetische Fachplanung und Baubegleitung:
        • Ein- und Zweifamilienhäuser (förderfähige Kosten): 10.000 € pro Vorhaben
        • Mehrfamilienhäuser (förderfähige Kosten): 4.000 € pro Wohneinheit, max. 40.000 € pro Vorhaben
      • Nachhaltigkeitszertifizierung (förderfähige Kosten): 4.000 € pro Wohneinheit, max. 40.000 € pro Vorhaben
  • Fördersätze:
    • Sanierung oder Ersterwerb:
      • Effizienzgebäude/Effizienzhaus Denkmal: 20%
      • Effizienzhaus 85: 20%
      • Effizienzgebäude/Effizienzhaus 70: 25%
      • Effizienzgebäude/Effizienzhaus 55: 30%
      • Effizienzgebäude/Effizienzhaus 40: 35%
      • Effizienzgebäude/Effizienzhaus Denkmal EE oder NH: 25%
      • Effizienzhaus 85 EE oder NH: 25%
      • Effizienzgebäude/Effizienzhaus 70 EE oder NH: 30%
      • Effizienzgebäude/Effizienzhaus 55 EE oder NH: 35%
      • Effizienzgebäude/Effizienzhaus 40 EE oder NH: 40%
      • zusätzlicher Bonus für WPB: 10%
      • zusätzlicher Bonus für SerSan: 15% (ab 23.02.2023)
    • energetische Fachplanung und Baubegleitung: 50%
    • Nachhaltigkeitszertifizierung (NWG): 50%

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Nicht möglich ist die gleichzeitige Förderung für dieselben förderfähigen Kosten bzw. dieselbe Maßnahme nach den folgenden Gesetzen oder Programmen:

  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
  • Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
  • Vorgängerprogramm Heizungsoptimierung (HZO)
  • BEG Kommunen – Kredit
  • Vorgängerprogramme (CO2-Gebäudesanierungsprogramm/EBS-Programme, Marktanreizprogramm (MAP), Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE))

Durch die Kumulierung darf die Förderquote aus öffentlichen Mitteln max. 90% betragen. Anderenfalls wird die Förderung entsprechend gekürzt.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb)
  • Umgehungstatbestände (z.B. durch Treuhandgeschäfte)

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag bei der KfW Bankengruppe (KfW).

Wichtig: Sie müssen den Antrag grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind, ist nun auch eine Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) möglich.

Seit dem 01.03.2023 besteht die Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die neue KFN-Förderung löst die bislang vom BMWK verantwortete Neubauförderung im Rahmen der BEG ab. Die KFN-Förderung für die kommunalen Gebietskörperschaften – Investitionszuschüsse – erfolgt im KfW-Produkt:

Sofern eine ergänzende Kreditfinanzierung gewünscht wird, ist eine Kombination der KFN-Zuschussförderung mit dem IKK – Investitionskredit Kommunen möglich.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasst außerdem

Formulare und Merkblätter

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