BEG Heizungsförderung für Kommunen - Wohn- und Nichtwohngebäude

  • Bis zu 35% der förderfähigen Gesamtausgaben
  • Für Kommunen und deren unselbstständige Eigenbetriebe sowie kommunale Zweckverbände
  • Fördert den Einbau von effizienten Heizungen und den Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • kommunale Gebietskörperschaften
  • rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Gemeindeverbände
  • Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können
  • Stadtstaaten sowie deren Eigenbetriebe, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und den Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz in Deutschland erhalten. Auf Grundlage der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ werden folgende Maßnahmen unterstützt:

  • Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung, z.B.:
    • solarthermische Anlagen
    • Biomasseheizungen
    • elektrisch angetriebene Wärmepumpen
    • Brennstoffzellenheizungen
    • wasserstofffähige Heizungen
    • innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
  • provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt
  • die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Es handelt sich um ein bestehendes Gebäude, dessen Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
  • Nach Abschluss der Maßnahme entspricht das Gebäude den Anforderungen des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
  • Die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes wird erhöht.
  • Die Maßnahme ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden.
  • Sie binden einen Energieeffizienz-Experte bzw. eine Energieeffizienz-Expertin aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude“ oder ein Fachunternehmen ein.
  • Bei gemischt genutzten Gebäuden beträgt die Wohnfläche im Gebäude mehr als 50% der beheizten Gebäudefläche.
  • Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe (KfW) vereinbar.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • Grundförderung: 30% der förderfähigen Gesamtkosten
    • Effizienzbonus: 5% (effiziente elektrisch angetriebene Wärmepumpen)
    • Emissionsminderungszuschlag: 2.500 € (Biomasseanlagen, die den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten)
  • Förderhöhe (ohne Emissionsminderungszuschlag):
    • Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten für Nichtwohngebäude:
      • pauschal 30.000 € für Gebäude bis 150 m² Nettogrundfläche
      • zusätzlich 200 € pro m² Nettogrundfläche für Gebäude größer 150 m² bis 400 m²
      • zusätzlich 120 € pro m² Nettogrundfläche für Gebäude größer als 400 m² bis 1.000 m²
      • zusätzlich 80 € pro m2 Nettogrundfläche für Gebäude größer als 1.000 m²
    • Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten für Wohngebäude:
      • 30.000 € für die erste Wohneinheit
      • jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit
      • jeweils 8.000 € für jede weitere Wohneinheit
  • Bagatellgrenze: 300 €

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen kombinieren bis zu 90% der geförderten Investitionskosten.

Für dieselben förderfähigen Gesamtkosten darf jeweils nur ein Antrag bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden.

Eine Kombination mit dem Programm Kommunen – Kredit ist möglich.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Eigenbauanlagen und Prototypen (Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden)
  • gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlageteilen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag bei der KfW Bankengruppe (KfW).

Wichtig: Sie müssen den Antrag grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme stellen. Sie müssen vor Antragstellung einen Lieferungsvertrag oder Leistungsvertrag unter Vereinbarung einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Erteilung einer Zusage der KfW schließen.

Kontakt