BEG Heizungsförderung für Unternehmen - Wohngebäude

  • Bis zu 35% der förderfähigen Gesamtausgaben (max. 30.000 € für erste, 8.000 € bis 15.000 € für weitere Wohneinheiten)
  • Für Unternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Vereine, gemeinnützige Organisationen, sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
  • Fördert den Einbau von effizienten Heizungen und den Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz in Wohngebäuden
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • Einzelunternehmen
  • freiberuflich Tätige
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände
  • Vereine
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und den Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz in Deutschland erhalten. Auf Grundlage der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ werden folgende Maßnahmen unterstützt:

  • Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung, z.B.:
    • solarthermische Anlagen
    • Biomasseheizungen
    • elektrisch angetriebene Wärmepumpen
    • Brennstoffzellenheizungen
    • wasserstofffähige Heizungen
    • innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
  • provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt
  • die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige für das Wohngebäude liegt mind. 5 Jahre zurück.
  • Nach Abschluss der Maßnahme entspricht das Gebäude den Anforderungen des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
  • Die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes wird erhöht.
  • Die Maßnahme ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden.
  • Sie binden einen Energieeffizienz-Experte bzw. eine Energieeffizienz-Expertin aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude“ oder ein Fachunternehmen ein.
  • Bei gemischt genutzten Gebäuden beträgt die Wohnfläche im Gebäude mehr als 50% der beheizten Gebäudefläche.
  • Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe (KfW) vereinbar.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • Grundförderung: 30% der förderfähigen Gesamtkosten
    • Effizienzbonus: 5% (effiziente elektrisch angetriebene Wärmepumpen)
    • Emissionsminderungszuschlag: 2.500 € (Biomasseanlagen, die den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten)
  • Förderhöhe (ohne Emissionsminderungszuschlag):
    • 30.000 € für die 1. Wohneinheit
    • jeweils 15.000 € für die 2. bis 6. Wohneinheit
    • jeweils 8.000 € für jede weitere Wohneinheit
  • Bagatellgrenze: 300 €

So können Sie die Förderung kombinieren

Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist bis zu 60% der geförderten Investitionskosten möglich. Für dieselben förderfähigen Gesamtkosten dürfen Sie jeweils nur einen Antrag bei der KfW oder dem BAFA stellen.

Eine Kombination mit dem Ergänzungskredit der KfW ist möglich.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Eigenbauanlagen und Prototypen (Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden)
  • gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlageteilen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag bei der KfW Bankengruppe (KfW).

Wichtig: Sie müssen den Antrag grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme stellen.

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