Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

  • Zuschüsse zwischen 50 und 90% des Tagewerksatzes, max. 8 Beratertage à 510 bis 918 € pro Beratertag
  • Für Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe
  • Fördert Beratungen zu Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen sowie beim Wechsel von Nebenerwerbsgründungen in den Haupterwerb vor der Realisierung
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen, die mind. 18 Jahre alt sind und eine Existenzgründung in Nordrhein-Westfalen beabsichtigen auf einem der folgenden Wege:
    • Neugründung eines gewerblichen Unternehmens oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit als selbstständige Vollexistenz
    • Übernahme eines gewerblichen Einzelunternehmens
    • Übernahme eines Unternehmens durch den Erwerb von mehr als 50% der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals
    • Beteiligung an einem gewerblichen Unternehmen als tätiger Gesellschafter mit mehr als 25% der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals
    • Wechsel vom bereits angemeldeten Nebenerwerb in den Haupterwerb

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss für Beratungen zu Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen sowie beim Wechsel von Nebenerwerbsgründungen in den Haupterwerb.

Unterstützt werden Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen.

Gefördert werden Beratungen zur Gründung von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU.

Ebenfalls gefördert werden Beratungsleistungen im Anschluss an die Gründung eines neuen Unternehmens, sofern eine Förderung für den Zeitraum vor Gründung nach diesem Programm beantragt wurde.

Ergänzend zu den betriebswirtschaftlichen Beratungen können folgende spezielle Beratungen gefördert werden:

  • Migrantinnen oder Migranten der ersten Generation, die ein förderfähiges Gründungs- oder Übernahmevorhaben planen
  • Personen mit anerkannter Behinderung, die ein förderfähiges Gründungs- oder Übernahmevorhaben planen
  • bessere betriebliche Integration von Beschäftigten mit Migrationshintergrund
  • Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung
  • Fachkräftegewinnung und -sicherung sowie altersgerechte Gestaltung der Arbeit
  • Gleichstellung und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die Beratungen können als individuelle persönliche Beratung oder als Zirkelberatung durchgeführt werden. Die Zirkelberatung ist eine Kombination aus Gruppen- und Individualberatung für 3 bis 6 Personen und besteht je zur Hälfte aus Gruppen- und Individualberatung.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben zielt auf die Schaffung einer hauptberuflichen Selbstständigkeit in Nordrhein-Westfalen ab.
  • Ihr Gründungsvorhaben erfolgt in einem der Innovationsfelder der folgenden Innovationsfelder:
    • Innovative Werkstoffe und Intelligente Produktion
    • Vernetzte Mobilität und Logistik
    • Umweltwirtschaft und Circular Economy
    • Energie und innovatives Bauen
    • Innovative Medizin, Gesundheit und Life Science
    • Kultur, Medien- und Kreativwirtschaft und innovative Dienstleistungen
    • Schlüsseltechnologien der Zukunft, IKT
  • Sie führen vor der Antragstellung ein Kontaktgespräch mit einer zugelassenen Anlaufstelle.
  • Sie schließen einen schriftlichen Beratungsvertrag und zwar nach Erteilung des Zuwendungsbescheides.
  • Die Beratungen werden in vollem Umfang in Ihrer Anwesenheit als der zu beratenden Person durchgeführt und zwar innerhalb von 12 Monaten.
  • Die Eignung der Berater und Beratungsgesellschaften wird durch eine qualifizierte Ausbildung und durch mehrjährige Erfahrung in der Beratung von Unternehmen gegenüber der bewilligenden Stelle nachgewiesen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang und -höhe
    • i.d.R. 50% eines Tagewerksatzes, max. 510 € je Beratertag
    • bei Personen, die Bürgergeld beziehen, bis zu 80% (bei Zirkelberatung 90%) des Tagewerksatzes, max. 816 € (bei Zirkelberatung max. 918 €) je Beratertag
    • Bei einer Zirkelberatung wird pro teilnehmende Person ein Beratertag gefördert.
  • Förderdauer:
    • Beratungen zu Neugründungen und Beteiligungen bis zu 6 Beratungswerktage, zu Betriebsübernahmen bis zu 8 Beratungswerktage, zum Übergang von Nebenerwerb zum Haupterwerb bis zu 4 Beratungswerktage
    • für spezielle Beratungssituationen bis zu 2 zusätzliche Beratungswerktage
    • Die Förderung einer Gründungsberatung kann innerhalb von 5 Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden.

So können Sie die Förderung kombinieren

Die Förderung kann nicht mit anderen öffentlichen Programmen kumuliert werden.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Beratungen in der Start- und Festigungsphase nach vollzogener Gründung
  • Beratungen zu allgemeinen Rechts- und Steuerfragen sowie Werbung
  • Aufstellung von Jahresabschlüssen und Buchführungsarbeiten
  • Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Sachverständigengutachten, Qualitätsprüfungen und technische, chemische und ähnliche Untersuchungen
  • Schulungs-, Trainings-, Einweisungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
  • Themengebiete, die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen

  • im Fall von Einzelberatungen zu Gründungen, Übernahmen und Beteiligungen im Handwerk: bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)
  • im Fall von Einzelberatungen zu Gründungen, Übernahmen und Beteiligungen bei Industrie, Handel und Dienstleistungen sowie für Zirkelberatungen: bei der IHK Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP)

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen. 

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

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