Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)

  • Zuschüsse bis zu 70% der förderfähigen Kosten
  • Für Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen
  • Fördert Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • Hauseigentümer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Contractoren
  • Unternehmen
  • gemeinnützige Organisationen
  • Kommunen

Was wird gefördert?

Sie können einen Förderung für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden erhalten. Dies umfasst die Erweiterung durch Anbau, Ausbau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie die Umwidmung von Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden und umgekehrt.

Gefördert werden folgende Vorhaben:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung der Gebäudehülle, Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren, sommerlicher Wärmeschutz)
  • Anlagentechnik außer Heizung, z.B.:
    • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inkl. Wärme-/Kälterückgewinnung
    • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bei Wohngebäuden
    • Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik bei Nichtwohngebäuden
    • Kältetechnik zur Raumkühlung bei Nichtwohngebäuden
    • Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme bei Nichtwohngebäuden
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung/Heizungstechnik, z.B.:
    • solarthermische Anlagen
    • Biomasseheizungen
    • elektrisch angetriebene Wärmepumpen
    • Brennstoffzellenheizungen
    • wasserstofffähige Heizungen
    • innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
    • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
    • Anschluss an ein Gebäudenetz
    • Anschluss an ein Wärmenetz
    • provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt
  • Heizungsoptimierung
    • Verbesserung der Anlageneffizienz
    • Emissionsminderung von Biomasseheizungen
  • Fachplanung und Baubegleitung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie führen die Investitionen in Deutschland durch.
  • Wenn Sie nicht Eigentümer des Gebäudes sind, informieren Sie den Gebäudeeigentümer vor Antragsstellung über die Inanspruchnahme der Förderung sowie über die Höhe des max. Förderbetrags.
  • Die Maßnahme trägt zur Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes bei.
  • Sie nutzen die geförderten Anlagen oder Gebäudeteile mind. 10 Jahre dem Zweck entsprechend.
  • Im Fall der Förderung von Heizungsoptimierung handelt es sich bei Ihrem Vorhaben um ein Bestandsgebäude mit höchstens 5 Wohneinheiten oder um ein Nichtwohngebäude mit höchstens 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche.
  • Bei einigen Maßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte hinzuziehen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss und ggf. ergänzendes Darlehen
  • Förderumfang: abhängig von der Art der Maßnahme bis zu 70% der förderfähigen Kosten
  • Förderhöhe (Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben):
    • Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen:
      • für Wohngebäude:
        • 30.000 € für die 1. Wohneinheit
        • jeweils 15.000 € für die 2. bis 6. Wohneinheit
        • jeweils 8.000 € ab der 7. Wohneinheit
      • für Nichtwohngebäude:
        • für Gebäude bis 150 m2 Nettogrundfläche: 30.000 €
        • für Gebäude größer 150 m2 bis 400 m2 Nettogrundfläche: 200 € pro m2
        • für Gebäude größer 400 bis 1.000 m2 Nettogrundfläche: zusätzlich 120 € pro m2
        • für Gebäude größer 1.000 m2 Nettogrundfläche: zusätzlich 80 € pro m2
    • Zuschüsse für Fachplanung und Baubegleitung: max. 20.000 € je Förderzusage und
      • max. 2.000 € pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern
      • max. 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern
      • max. 5 € pro m2 Nettogrundfläche bei Nichtwohngebäuden
    • zusätzliche Boni für ausgewählte Maßnahmen
    • ergänzendes Darlehen:
      • für Wohngebäude: 120.000 € pro Wohneinheit
      • für Nichtwohngebäude: 500 € pro m2 Nettogrundfläche, insgesamt max. 5 Mio. €

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Nicht möglich ist die gleichzeitige Förderung für dieselben förderfähigen Kosten bzw. dieselbe Maßnahme nach den folgenden Gesetzen oder Programmen:

  • Kommunalrichtlinie
  • Kälte-Klima-Richtlinie der Nationen Klimaschutzinitiative (NKI)
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
  • Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
  • Bundesförderung für Wärmenetze (z.B. Wärmenetzsysteme 4.0, Bundesförderung für effiziente Wärmenetze)
  • Programm Zuschuss Brennstoffzelle
  • Vorgängerprogramme (CO2-Gebäudesanierungsprogramm/EBS-Programme, Marktanreizprogramm (MAP), Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) oder Heizungsoptimierung (HZO))
  • Förderprogramm „Zuschuss Brennstoffzelle“
  • Steuerliche Förderung gem. § 35c EStG (Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden) oder § 35a Abs. 3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen), auch nicht als Aufteilung in Materialkosten und Arbeitsleistung

Durch die Kumulierung darf die Förderquote aus öffentlichen Mitteln max. 60% betragen. Anderenfalls wird die Förderung entsprechend gekürzt.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen von Bund, Bundesländern, deren Einrichtungen und politischen Parteien
  • Maßnahmen von Antragstellern in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Förderung von:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle,
  • Anlagentechnik (außer Heizung),
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes,
  • Heizungsoptimierung sowie
  • Fachplanung und Baubegleitung.

Sie stellen den Antrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):

  • für die Förderung von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) außer Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes sowie
  • über Ihre Hausbank für den Ergänzungskredit für Ihre zuschussfähigen Ausgaben.

Wichtig: Sie müssen den Antrag grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme stellen.

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