Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Gefördert werden Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an Wohneigentum zur Selbstnutzung durchführen.
Sie können ein Darlehen erhalten, wenn Sie Ihr selbstgenutztes Haus oder Ihre selbstgenutzte Wohnung sanieren bzw. modernisieren.
Mit dem Darlehen können Sie folgende Maßnahmen finanzieren:
Übrigens: Sie können auch die Kosten für Zusatzmaßnahmen finanzieren, wenn sie im Zusammenhang mit einem förderfähigen Vorhaben stehen. Dazu zählen immer auch Maßnahmen zum Einbruchschutz.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Tilgungspläne können Sie mit unserem Tilgungsrechner erstellen
Die dargestellten Konditionen bilden einen Auszug aus der Konditionenübersicht der NRW.BANK. Die vollständige und tagesaktuelle Übersicht finden Sie im Internet unter www.nrwbank.de/konditionen.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und entsprechen dem derzeitigen Stand.
Auswahl: Alle
| LaufzeitTilgungsfreijahreZinsbindung | Sollzins in % | (Effektivzins in %) | Gültig seit: |
---|---|---|---|
| 10 | 1 | 10Annuitätendarlehen Laufzeit: 10 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Annuitätendarlehen | 3,21(3,26) Sollzins 3,21, Effektivzins 3,26 | 19.11.2024 |
| 10 | 10 | 10endfälliges Darlehen Laufzeit: 10 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 10, Zinsbindung: 10 Jahr(e), endfälliges Darlehen | 3,34(3,39) Sollzins 3,34, Effektivzins 3,39 | 19.11.2024 |
| 15 | 1 | 15Annuitätendarlehen Laufzeit: 15 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 15 Jahr(e), Annuitätendarlehen | 3,53(3,59) Sollzins 3,53, Effektivzins 3,59 | 19.11.2024 |
| 15 | 15 | 15endfälliges Darlehen Laufzeit: 15 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 15, Zinsbindung: 15 Jahr(e), endfälliges Darlehen | 4,00(4,07) Sollzins 4,00, Effektivzins 4,07 | 19.11.2024 |
| 20 | 1 | 20Annuitätendarlehen Laufzeit: 20 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 20 Jahr(e), Annuitätendarlehen | 3,86(3,93) Sollzins 3,86, Effektivzins 3,93 | 19.11.2024 |
| 20 | 20 | 20endfälliges Darlehen Laufzeit: 20 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 20, Zinsbindung: 20 Jahr(e), endfälliges Darlehen | 4,41(4,50) Sollzins 4,41, Effektivzins 4,50 | 19.11.2024 |
| 25 | 1 | 25Annuitätendarlehen Laufzeit: 25 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 25 Jahr(e), Annuitätendarlehen | 4,12(4,20) Sollzins 4,12, Effektivzins 4,20 | 19.11.2024 |
| 30 | 1 | 30Annuitätendarlehen Laufzeit: 30 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 30 Jahr(e), Annuitätendarlehen | 4,34(4,43) Sollzins 4,34, Effektivzins 4,43 | 19.11.2024 |
| 35 | 1 | 10Annuitätendarlehen Laufzeit: 35 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Annuitätendarlehen | 3,33(3,38) Sollzins 3,33, Effektivzins 3,38 | 19.11.2024 |
| 35 | 1 | 15Annuitätendarlehen Laufzeit: 35 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 15 Jahr(e), Annuitätendarlehen | 3,92(3,99) Sollzins 3,92, Effektivzins 3,99 | 19.11.2024 |
| 35 | 1 | 20Annuitätendarlehen Laufzeit: 35 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 20 Jahr(e), Annuitätendarlehen | 4,25(4,33) Sollzins 4,25, Effektivzins 4,33 | 19.11.2024 |
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Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Hausbankenverfahren
Sie können den Antrag für das Darlehen der NRW.BANK auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut (Hausbank) Ihrer Wahl stellen. Die Hausbank wird den Antrag – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuleiten. Nähere Informationen zu dem Antragsverfahren finden Sie hier "Was ist das Hausbankenverfahren?".
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Die Darlehen werden durch die NRW.BANK zinsverbilligt. Das Programm wird ggf. durch die KfW, die LR oder die EIB refinanziert.
Die Gewährung von Darlehen aus diesem Programm für die Finanzierung von Photovoltaikanlagen (exklusive Batteriespeichern) erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
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