Klimaschutzinitiative - Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)

  • Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
  • Für Kommunen, Unternehmen mit komm. Beteil., Betreuungs- und Bildungseinricht., Religionsgem., Kinder- und Jugendhilfe
  • Fördert strategische und investive Vorhaben zur Energieeffizienz und zur Reduktion von Emissionen auf kommunaler Ebene
  • Fördergeber: Bund

Aktuelle Hinweise

Die überarbeitete Kommunalrichtlinie ist zum 01.11.2024 in Kraft getreten. Anträge nach der neuen Richtlinie können ab dem 01.02.2025 eingereicht werden. Für Anschlussvorhaben im Förderschwerpunkt Klimaschutzmanagement ist eine Antragstellung bereits seit dem 01.11.2024 möglich.

Wer wird gefördert?

  • Städte, Gemeinden, Landkreise und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind
  • Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mind. 25% kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
  • öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Träger von Einrichtungen der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen
  • eingetragene gemeinnützige Vereine
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen

Eingeschränkt antragsberechtigt für ausgewählte Förderschwerpunkte sind:

  • fachkundige externe Dienstleister: für die Gewinnungsphase zum Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke
  • Contractoren: für investive Maßnahmen
  • Unternehmen, die einen kommunalen Entsorgungsauftrag übernommen haben: für die Erstellung von Machbarkeitsstudien und Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abfallwirtschaft
  • öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände: für die Erstellung von Machbarkeitsstudien, Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abwasserbewirtschaftung und zur Förderung klimafreundlicher Trinkwasserversorgung

Was wird gefördert?

Sie können den Zuschuss erhalten, um in Ihrer Kommune Effizienzpotenziale zu erschließen und Emissionen zu reduzieren.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende strategische und investive Vorhaben finanzieren:

  • Strategische Förderschwerpunkte
    • Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz
    • Einführung von Energiesparmodellen
    • Betrieb kommunaler Netzwerke
    • Erstellung von Machbarkeitsstudien
    • Einrichtung einer Klimaschutzkoordination
    • Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Einsatz eines Klimaschutzmanagements
    • Fokuskonzepte und Umsetzungsmanagement
  • Investive Förderschwerpunkte
    • Sanierung von
      • Außen- und Straßenbeleuchtung
      • Innen- und Hallenbeleuchtung
      • Beckenwasserpumpen
    • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher
      • Mobilität
      • Abfallwirtschaft
      • Abwasserbewirtschaftung
      • Trinkwasserversorgung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Maßnahmen gehen in ihrer Klimaschutzwirkung über die Anforderungen hinaus, die bei der Antragstellung bestehen oder für den Bewilligungszeitraum zu erwarten sind.
  • Sie verfügen über ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten zur Durchführung des Vorhabens.
  • Bei Investitionen gilt eine 5-jährige Zweckbindung nach Abnahme der Leistung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang und -höhe: abhängig von Art und Umfang der Maßnahme, bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • gesetzliche verpflichtend durchzuführende Maßnahmen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Ihren Antrag stellen Sie beim Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.

Eine ausführliche Beratung zur Kommunalrichtlinie können Sie bei der Agentur für Klimaschutz erhalten.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt