Wohnwerterhöhung
Investitionen erhöhen den Wert Ihrer Immobilien. Profitieren Sie bei der Modernisierung und Erweiterung Ihres Wohnraums von öffentlicher Förderung.
Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Sie wünschen sich eine individuelle Beratung zu den öffentlichen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten? Wir unterstützen Sie gerne.
Sie wünschen einen Rückruf? Wir melden uns an Arbeitstagen binnen 24 Stunden bei Ihnen.
Unsere Geschäftszeiten sind Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 16.30 Uhr.
Mit Klick auf „Senden“ bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen haben.
Mit diesem Programm lässt sich die Bindung ihrer Immobilien verlängern und Sie profitieren weiterhin von günstigen Konditionen.
Bei Vorhaben, die mit mehr als 500.000 Euro gefördert wurden, ist durch ein Schild an der Baustelle auf die Förderung durch das Land und den Bund hinzuweisen. Hier gibt es dazu Informationen, Gestaltungsrichtlinien und Vorlagen.
Hier erhalten Sie die wichtigsten Formularen zur Verwaltung Ihres Darlehens.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank für unwirksam erklärt, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung zu Änderungen der AGB und Sonderbedingungen mangels einer von Kundin oder Kunden angezeigten Ablehnung als erteilt annimmt (sog. Genehmigungsfiktion).
Wie viele andere Banken ist von dem Urteil auch die NRW.BANK betroffen, die u.a. in § 29 Abs. 1 und Abs. 2 der Allgemeinen Bestimmungen der NRW.BANK für die Wohnraumförderung (AB-WRF) [PDF] sowie entsprechend in den Vorgängerbestimmungen einen allgemeinen Mechanismus zur Einführung von Änderungen an den für diesen Geschäftsbereich gültigen Geschäftsbedingungen mit den Kundinnen und Kunden vereinbart hatte.
Im Gegensatz zu dem von BGH entschiedenen Fall haben die Geschäftsbedingungen der Wohnraumförderung allerdings zu keinem Zeitpunkt Bestimmungen enthalten, die eine Zustimmung von Kundinnen und Kunden zu Änderungen von Entgelten oder von Gebühren für Bankleistungen als erteilt annehmen. Es sind somit in keinem Fall Entgelte oder Gebühren auf Grundlage einer fingierten Zustimmung erhoben worden. Ein Erstattungsanspruch auf Grundlage des oben genannten Urteils besteht daher nicht.
Die NRW.BANK hat inzwischen für Darlehensneuabschlüsse die Regelungen in § 29 AB-WRF den Erfordernissen des BGH-Urteils angepasst. Für die bereits abgeschlossenen Verträge wird die vom BGH für unwirksam gehaltene Änderungsregelung von der NRW.BANK nicht angewendet. Es gelten daher die mit den jeweiligen Kundinnen und Kunden der Wohnraumförderung zu Beginn der Vertragsbeziehung vereinbarten Geschäftsbedingungen.
Weitere Fragen oder Informationen zu den Auswirkungen der BGH-Entscheidung auf Ihr Wohnraumförderdarlehen richten Sie bitte an WRF@nrwbank.de.
Wohnwerterhöhung
Investitionen erhöhen den Wert Ihrer Immobilien. Profitieren Sie bei der Modernisierung und Erweiterung Ihres Wohnraums von öffentlicher Förderung.
Stefan Zellnig und Ulrich Brombach nutzen als GWG-Neuss-Vorstände öffentliche Förderung für Investitionen.
Einbruchschutz
Sicherheit sorgt dafür, dass sich die Mieter wohl fühlen. Gefördert wird alles, was die Polizei in Sachen Einbruchschutz empfiehlt.
Einbrechern kann man den Zugang deutlich erschweren.
Barrierefreiheit
Die Menschen wollen möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden leben. Eine barrierefreie Wohnung macht das bis ins hohe Alter möglich.
Barrierefreies Mehrgenerationenwohnen in Kevelaer.
Energieeffizienz
Ressourcen schonen und das Klima schützen: Wer in die energetische Sanierung und moderne Heizsysteme investiert, kann die Wohnraumförderung beanspruchen.
Moderne Heizsysteme sparen Energie, CO2 und Geld.
Grundrissänderungen
Immer mehr Singles haben den Wunsch nach kleineren Wohnungen. Familien mit Kindern brauchen Platz. Bedarfsgerechte Umbauten sind förderfähig.
Die SWB Mülheim baute ein Hochhaus zu einer Reihenhaus-Anlage um.
Wohnumfeld
Grünflächen verbessern das Wohlbefinden im Quartier. Soziale Treffpunkte stärken die Gemeinschaft. Die Wohnraumförderung fördert ein optimales Wohnumfeld.
Die GWG Neuss bringt die Mieter zusammen.
NRW.BANK stellt Ihnen relevante Marktdaten zur Verfügung
Unsere Wohnungsmarktexperten beobachten im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen kontinuierlich die Entwicklung der Wohnungsmärkte. Die aufbereiteten Daten aus verschiedenen Quellen liefern Kommunen kostenlos ein umfassendes Bild des jeweiligen Wohnungsbauumfeldes in ihrer Region.
Jedes Jahr veröffentlichen wir den NRW.BANK.Wohnungsmarktbericht, in dem wir die aktuelle Marktlage sowie die Bedarfs- und Angebotsentwicklung in Nordrhein-Westfalen detailliert erläutern. In die Analyse fließen unter anderem Daten zur Bevölkerungsentwicklung sowie zum Haushaltseinkommen oder auch zur Bautätigkeit ein. Außerdem finden sich im jährlichen Wohnungsmarktbericht Daten und Fakten zu Kaufpreisen und zur Mietentwicklung.
Für alle 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen bietet die Wohnungsmarktbeobachtung des Landes entsprechende Wohnungsmarktprofile an. Diese enthalten ausgewählte Indikatoren aus den Themenfeldern Wohnungsbestand, Bautätigkeit, Bevölkerung, Arbeitsmarkt und Soziales sowie Preise.
Darüber hinaus liefern wir verschiedene Studien und Ergebnisse eigener empirischer Untersuchungen, zum Beispiel aus Befragungen, die ebenfalls Hinweise zur Entwicklung der Wohnungsmärkte geben.
Diese Berichte kann jeder kostenlos abrufen. Wohnungsmarktprofile für kreisangehörige Kommunen können per E-Mail beim Team der Wohnungsmarktbeobachtung bestellt werden.
Um die Informationen fundiert interpretieren zu können, sollten sie mit Lokalkenntnissen verbunden werden. Deshalb helfen wir Kommunen, eine eigene Wohnungsmarktbeobachtung aufzubauen. Drei- bis viermal pro Jahr laden wir zum „Forum Kommunale Wohnungsmarktbeobachtung“. Hier kommen die Kommunen regelmäßig zusammen, um sich auszutauschen und vorzustellen, wie sie die kommunale Wohnungsmarktbeobachtung betreiben und welche Strategien sie daraus ableiten. Und zu guter Letzt beraten wir zu Handlungskonzepten Wohnen.
Hier finden Sie fundierte Informationen und Beratung rund um die Wohnungsmarktentwicklung für Kommunen, Investoren und weitere Marktakteure.
Mehr zum ThemaHier finden Sie weitere Produkte rund um die Förderung des Wohnraums.
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Hier finden Sie eine Übersicht aller aktuellen Veranstaltungen der NRW.BANK.
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