Mietwohnraumförderung - Neuschaffung

  • Zinsgünstige Darlehen mit fester Zinsbindung für 25 oder 30 Jahre
  • Für natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen
  • Fördert die Neuschaffung von Mietwohnraum durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden
  • Mit attraktiven Tilgungsnachlässen zwischen 30 - 50%
  • Fördergeber: Land; NRW.BANK

Wer wird gefördert?

Das Förderangebot richtet sich an natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit und angemessene Eigenleistung verfügen.

Es ist erforderlich, dass sich das Grundstück in Ihrem Eigentum befindet, Sie es bald erwerben oder erbbauberechtigt sind.

Was wird gefördert?

Sie erhalten ein Förderdarlehen für die Schaffung von Mietwohnraum, der durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden erstmalig entsteht.

Gefördert wird die Neuschaffung von:

  • Miet- und Genossenschaftswohnungen
  • Gruppenwohnungen (Nr. 6 FRL öff Wohnen NRW 2024)
  • Mieteinfamilienhäuser
  • Bindungsfreie Wohnungen, gegen Einräumung von Mietpreis- und Belegungsbindungen an geeigneten Ersatzwohnungen (mittelbare Belegung
  • Gemeinschafts- und Infrastrukturräume

Welche Voraussetzungen gelten?

Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert und wirtschaftlich tragbar sein.

Durch die Förderung entstehen Mietpreis- und Belegungsbindungen an den geförderten Wohnungen.

Bei der Neuschaffung von Wohnraum durch Nutzungsänderung oder Erweiterung müssen Bau- und Baunebenkosten von mindestens 750 € je m² Wohnfläche entstehen.

Eine vorzeitige Ausführung des Bauvorhabens schließt eine spätere Förderung aus. Die Bewilligungsbehörde kann jedoch dem vorzeitigen Vorhabenbeginn zustimmen.

Städtebauliche, technische und weitere Fördervoraussetzungen, wie z. B. maximale Obergrenzen für förderfähige Wohnflächen, können Sie der Nummer 2.4 der FRL öff Wohnen NRW 2024 entnehmen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Annuitätendarlehen
  • Höchstbetrag: abhängig von Bauort, Einkommen der Mieter und Wohnfläche
  • Zinsbindung: 25 oder 30 Jahre (= Zeitraum der Mietpreis- und Belegungsbindung)
  • Zinssatz: 0,0% für 5 Jahre, danach 0,5% p.a. bis zum Ablauf der Zinsbindung
  • Verwaltungskostenbeitrag: ab dem dritten Jahr nach Leistungsbeginn 0,5% p.a.
  • Tilgung: 1% oder 2% p.a., wahlweise auch 5 tilgungsfreie Anlaufjahre
  • Außerplanmäßige Tilgungsleistungen: nach 5 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich 
  • Tilgungsnachlass: 30 - 40% des Grunddarlehens und 50% der Zusatzdarlehen
    • Erhöhung des Tilgungsnachlasses des Grunddarlehens um 5 Prozentpunkte bei 30 Jahren Mietpreis- und Belegungsbindung.
    • Der Tilgungsnachlass reduziert die Darlehensschuld nach Vollauszahlung.
  • Auszahlung: 100%
    • 20% bei Baubeginn, 45% bei Rohbaufertigstellung, 15% bei Fertigstellung von Dach und Einbau der Fenster (wetterfeste Gebäude) und 20% bei Bezugsfertigkeit
    • abweichende Auszahlung des Standortaufbereitungsdarlehens
  • Bereitstellungsprovision: keine
  • Grundbuchliche Sicherung: in Höhe des Darlehensbetrages (abzüglich Tilgungsnachlass) und nachrangig
  • Mietpreis- und Belegungsbindung: 25 oder 30 Jahre (=Zeitraum der Zinsbindung)
  • Eigenleistung: 10% der Gesamtkosten, dies können sein:
    • eigene Geldmittel
    • Fremdmittel, deren Besicherung nicht oder im Grundbuch im Rang nach den beantragten Fördermitteln erfolgt und die der Finanzierung der Gesamtkosten dienen.

Die Zins- und Tilgungsleistungen sowie der Verwaltungskostenbeitrag werden vom reduzierten Darlehen erhoben und sind halbjährig an die NRW.BANK zu zahlen.

Bitte beachten Sie, dass der Tilgungsnachlass i.d.R. zu versteuern ist. Sprechen Sie Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater aktiv auf diese Thematik an.

Wie hoch ist das Darlehen?

Die Förderhöhe ist abhängig von:

  • der Wohnfläche
  • dem Bauort (Mietniveau der Gemeinde)
  • dem Einkommen des künftigen Mieterhaushaltes (Einkommensgruppe A und B)

Grunddarlehen je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche

Mietniveau

Einkommensgruppe A

Einkommensgruppe B

Tilgungsnachlass

Mietniveau 1 - 3

3.110 €

1.920 €

30%

Mietniveau 4

3.350 €

2.290 €

35%

Bonn, Düsseldorf,

Köln und Münster

3.490 €

2.350 €

35%

Eine Übersicht aller Gemeinden mit den jeweiligen Mietniveaus finden Sie unter: www.nrwbank.de/mietniveaus

Sie können Zusatzdarlehen, mit einem Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) in Höhe von 50% für folgende Maßnahmen beantragen:

  • standortbedingte Mehrkosten: 75% des förderfähigen Anteils der Kosten, max. 25.000 € je geförderter Wohnung
  • Bauen mit Holz: 1,30 € je Kilogramm verbautem Holz, maximal 17.000 € pro Wohnung
  • Mieteinfamilienhäuser: 25.000 € pro gefördertem Haus
  • Energieeffizienz:
    • BEG Effizienzhaus 40 Standard: 300 € pro m² förderfähiger Wohnfläche, zusätzlich Anhebung der Bewilligungsmiete um 0,15 € pro m²
    • Netto-Null-Standard (Endenergiebedarf für die Wärmeversorgung wird vollständig durch regenerativ im Gebäude oder gebäudenah eigenerzeugte erneuerbare Energien gedeckt): 450 € pro m² förderfähiger Wohnfläche, zusätzlich Anhebung der Bewilligungsmiete um 0,20 € pro m²
  • Klimaanpassung und besondere Wohnumfeldqualitäten: 75% der Herstellungskosten, max. 11.500 € je geförderter Wohnung
  • Gruppenwohnungen: 5.750 € pro Appartement für die Umsetzung von Brandschutzanforderungen 
  • Städtebaulich und gebäudebedingte Mehrkosten: bis zu 800 € je m² förderfähiger Wohnfläche (nur bei einer Nutzungsänderung von Gebäuden)
  • Wohnraum für Rollstuhlnutzende und Menschen mit Schwerbehinderung: 15.000 € pro Wohnung
    • Türen zum Freibereich mit Nullschwelle: 1.500 € pro Tür
    • Rollstuhlgerechte, unterfahrbare Einbauküche: 8.000 €
  • Elektrisch bedienbare Türen:
    • 2.000 € je Tür in der Wohnung
    • 3.500 € je Hauseingangs-, Wohnungseingangs- und Brandschutztür
  • Planungswettbewerbe:
    • städtebauliche Wettbewerbe: 400 € je geförderter Wohnung
    • hochbauliche Wettbewerbe: 1.600 € je geförderter Wohnung
  • neu gegründete, bewohnergetragene Genossenschaften: 60.000 € je geförderter Wohnung

Wie hoch ist die Miete?

Die Höhe der Miete ist begrenzt und abhängig von:

  • dem Bauort (Mietniveau der Gemeinde) und
  • dem Einkommen der Mieter (Einkommensgruppe A oder B)

Mietobergrenze je Quadratmeter Wohnfläche

Mietniveau

Einkommensgruppe A

Einkommensgruppe B

Mietniveau 1 - 3

6,50 €

7,55 €

Mietniveau 4

7,25 €

8,40 €

Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster

7,85 €

9,00 €

Übersichten zu den jeweiligen Mietniveaus der Gemeinden finden Sie unter: www.nrwbank.de/mietniveaus

Informationen zu den Einkommensgrenzen finden Sie unter:

https://www.nrwbank.de/einkommensgrenzen-wrf

Sie können die Miete um 2% für jedes Jahr seit Erhalt der Förderzusage erhöhen.

Weitere Informationen zu den Mietobergrenzen sind in der Nummer 2.3.2 der FRL öff Wohnen NRW 2024 festgelegt.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde), in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt.

Hinweis: Die richtigen Ansprechpersonen bei der Bewilligungsbehörde finden Sie unter: www.nrwbank.de/bewilligungsbehoerde

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024) und des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).

Die Darlehen werden aus Mitteln der NRW.BANK, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt.

 

Nachhaltigkeit

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

 

Formulare und Merkblätter