Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die Eigentümerin oder Eigentümer von geeignetem Wohnraum sind.
Gefördert wird bestehender Wohnraum in Bonn, Düsseldorf, Köln oder Münster sowie in den Gemeinden mit Mietniveau M4, der für die Dauer von 5 oder 10 Jahren eine Mietpreis- und Belegungsbindung zugunsten von Haushalten der Einkommensgruppe A erhält.
Förderfähig sind Wohnungen, die
Weitere Informationen können Sie der Nummer 9 der FRL öff Wohnen NRW 2024 entnehmen.
Durch die Förderung erhält die zuständige Stelle ein Benennungs- und Besetzungsrecht für die geförderte Wohnung zugunsten einer berechtigten wohnungssuchenden Person.
Die Förderhöhe ist abhängig von:
Zuschuss je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche und Monat für die Dauer der Zweckbindung in Abhängigkeit des Status der Wohnung
Status der Wohnung |
Mietniveau |
Pauschalbetrag |
frei |
Mietniveau 4 |
2,00 € |
Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster |
3,00 € |
|
vermietet |
Mietniveau 4 |
2,00 € |
Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster |
3,00 € |
|
noch befristet gebunden |
Mietniveau 4 |
1,00 € |
Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster |
2,00 € |
Beispiel:
Freie Wohnungen mit 1000 m² Wohnfläche, Mietniveau 4 und 10 Jahre Zweckbindung
2€ x 1000 m² x 10 Jahre x 12 Monate = 240.000 Euro Zuschuss insgesamt
Für die gewählte Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung ist die Höhe der Miete auf 7,25 €/m² (M4) beziehungsweise 7,85 €/m² (Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster) Wohnfläche begrenzt.
Sie können die Miete jährlich um 2% erhöhen.
Weitere Informationen zu den Mietobergrenzen sind in der Nummer 9.3.2 der FRL öff Wohnen NRW 2024 festgelegt.
Übersichten zu den jeweiligen Mietniveaus der Gemeinden finden Sie unter: www.nrwbank.de/mietniveaus.
Sie stellen den Antrag auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde), in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt.
Hinweis: Die richtigen Ansprechpartner bei der Bewilligungsbehörde finden Sie unter: www.nrwbank.de/bewilligungsbehoerde
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024) und des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).
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