Mietwohnraumförderung - Erwerb von Bindungen

  • Fördert den Erwerb von Mietpreis- und Belegungsbindungen
  • Für Eigentümer von geeigneten Wohnraumbeständen
  • Zuschussprogramm für bestehende Wohnungen in den Städten Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster und Gemeinden mit Mietniveau M4
  • Fördergeber: Land; NRW.BANK

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die Eigentümerin oder Eigentümer von geeignetem Wohnraum sind.

Was wird gefördert?

Gefördert wird bestehender Wohnraum in Bonn, Düsseldorf, Köln oder Münster sowie in den Gemeinden mit Mietniveau M4, der für die Dauer von 5 oder 10 Jahren eine Mietpreis- und Belegungsbindung zugunsten von Haushalten der Einkommensgruppe A erhält. 

Welche Voraussetzungen gelten?

Förderfähig sind Wohnungen, die

  • in Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster oder Gemeinden mit Mietniveau M4 liegen,
  • zum Zeitpunkt der Erteilung der Förderzusage frei sind oder innerhalb von 6 Monaten danach frei werden, beziehungsweise zum Beginn der Zweckbindungsfrist nur von Wohnberechtigten belegt sind,
  • eine angemessene Qualität vorweisen.

Weitere Informationen können Sie der Nummer 9 der  FRL öff Wohnen NRW 2024 entnehmen.

Durch die Förderung erhält die zuständige Stelle ein Benennungs- und Besetzungsrecht für die geförderte Wohnung zugunsten einer berechtigten wohnungssuchenden Person.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Höchstbetrag: abhängig vom Mietniveau der Gemeinde, Wohnfläche, Dauer der Zweckbindung und dem Status der Wohnung
  • Bindungszeitraum: 5 oder 10 Jahre
  • Auszahlung: 100%, Voraussetzung:
    • Vorlage eines Mietvertrages und Überlassen der Wohnung; bei belegten Wohnungen Vorlage des Wohnberechtigungsscheins
    • nach Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch, wenn der Zuschuss für wenigstens eine Wohnung 25.000 € oder in Summe 100.000 € übersteigt

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Förderhöhe ist abhängig von:

  • der Wohnfläche
  • dem Mietniveau der Wohngemeinde
  • der Dauer der Zweckbindung
  • dem Status der Wohnung

Zuschuss je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche und Monat für die Dauer der Zweckbindung in Abhängigkeit des Status der Wohnung

Status der Wohnung

Mietniveau

Pauschalbetrag

frei

Mietniveau 4

2,00 €

Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster

3,00 €

vermietet

Mietniveau 4

2,00 €

Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster

3,00 €

noch befristet gebunden

Mietniveau 4

1,00 €

Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster

2,00 €

 

Beispiel:

Freie Wohnungen mit 1000 m² Wohnfläche, Mietniveau 4 und 10 Jahre Zweckbindung

2€ x 1000 m² x 10 Jahre x 12 Monate = 240.000 Euro Zuschuss insgesamt

Wie hoch ist die Miete?

Für die gewählte Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung ist die Höhe der Miete auf 7,25 €/m² (M4) beziehungsweise 7,85 €/m² (Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster) Wohnfläche begrenzt.

Sie können die Miete jährlich um 2% erhöhen.

Weitere Informationen zu den Mietobergrenzen sind in der Nummer 9.3.2 der  FRL öff Wohnen NRW 2024 festgelegt.

Übersichten zu den jeweiligen Mietniveaus der Gemeinden finden Sie unter: www.nrwbank.de/mietniveaus.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde), in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt.

Hinweis: Die richtigen Ansprechpartner bei der Bewilligungsbehörde finden Sie unter: www.nrwbank.de/bewilligungsbehoerde

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der  Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024) und des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).

Formulare und Merkblätter