Digitales Europa (2021-2027)

  • Darlehen und Zuschüsse im Rahmen gesonderter Programme
  • Für öffentliche Einrichtungen, Kommunen und Unternehmen sowie internationale Organisationen, in Teilbereichen auch Einzelpersonen
  • Fördert die Einführung wichtiger digitaler Technologien, insbesondere in Schlüsseltechnologien
  • Fördergeber: EU

Wer wird gefördert?

  • öffentliche Einrichtungen
  • Kommunen
  • Unternehmen
  • internationale Organisationen
  • Einzelpersonen nur im Teilbereich „Fortgeschrittene digitale Kompetenzen“
  • Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes und die Kandidatenländer im Rahmen der entsprechenden Abkommen, darüber hinaus auch eine Zusammenarbeit mit anderen Drittstaaten und internationalen Organisationen

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Einführung wichtiger digitaler Technologien sowie die Zugänglichmachung von digitalen Technologien für Unternehmen, Bürger und öffentliche Verwaltungen.

Die Förderung erfolgt in fünf Teilbereichen:

  • „Supercomputing“
  • künstliche Intelligenz
  • Cybersicherheit und Vertrauen
  • fortgeschrittene digitale Kompetenzen
  • breiter Einsatz digitaler Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft

Das Programm ergänzt einige andere Programme zur Förderung des digitalen Wandels und ermöglicht Synergien, darunter insbesondere Horizont Europa, in dessen Mittelpunkt Forschung und technologische Entwicklung stehen, und die digitalen Aspekte der Fazilität „Connecting Europe“.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Voraussetzungen werden in Arbeitsprogrammen und in den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen festgelegt.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Auftragsvergaben, Finanzhilfen und Preisgelder
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
  • Budget: 7,588 Mrd. € für die Jahre 2021 bis 2027
    • „Supercomputing“: ca. 2,2 Mrd. €
    • künstliche Intelligenz: ca. 2,1 Mrd. €
    • Cybersicherheit und Vertrauen: ca. 1,6 Mrd. €
    • breiter Einsatz digitaler Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft: ca. 1,1 Mrd. €
    • fortgeschrittene digitale Kompetenzen: ca. 0,58 Mrd. €

So können Sie die Förderung kombinieren

Eine Kombination und Kumulierung mit Mitteln aus anderen Programmen ist möglich.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Anträge können im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gestellt werden, die auf dem Funding & Tender Portal der EU veröffentlicht werden.

Programmspezifische Informationen sind über ein Netz von European Digital Innovation Hubs (EDIHs) erhältlich. Für Deutschland sind bis zu 35 EDIHs vorgesehen. Weitere Informationen zu den EDIHs sind im Internet erhältlich.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 01.01.2021 bis 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

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