Investitionskredit Digitale Infrastruktur – Individualvariante

  • Kredite bis zu 100% der förderfähigen Kosten, ab 25 Mio. €
  • Für gewerbliche und kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Fördert Investitionen in den Ausbau öffentlicher Glasfasernetze
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland
  • juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mind. 50%iger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln
  • Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • gemeinnützige Antragsteller

Was wird gefördert?

Sie können einen Kredit für Maßnahmen zum langfristigen und flächendeckenden Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen im Rahmen der Breitbandstrategie der Bundesregierung erhalten.

Mitfinanziert werden folgende Maßnahmen:

  • Errichtung eines passiven FTTH-/FTTB-Netzes inkl. Anschluss von Mobilfunkmasten
  • aktive Komponenten eines FTTH-/FTTB-Netzes inkl. „Inhouse Verkabelung“

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut darf über die gesamte Kreditlaufzeit maximal zu 25% unmittelbar oder mittelbar am geförderten Unternehmen beteiligt sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Mindestbetrag: 25 Mio. € pro Vorhaben
  • Laufzeiten:
    • 4 bis 30 Jahre bei individuell zu vereinbarenden Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz:
    • fest für max. 20 Jahre
  • Tilgung:
    • entsprechend der individuell vereinbarten Tilgungsstruktur nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
    • außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung: 100%
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • individuell zu vereinbaren
    • 0,15% pro Monat, ab dem 13. Monat nach Zusage
  • Sicherheiten: banküblich

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Kredit grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Ausgeschlossen ist allerdings die Kombination eines Kredits mit dem Zuschussprogramm des Bundes (Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau).

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Leasingfinanzierungen
  • entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb) und die Umgehungen dieser Tatbestände (z.B. durch Treuhandgeschäfte)
  • Umschuldung und Nachfinanzierung bereits begonnener bzw. abgeschlossener Vorhaben

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Dieser leitet die Unterlagen an die KfW weiter.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 08/2024

Übrigens: Im Parallelprogramm Investitionskredit Digitale Infrastruktur – Standardvariante kann insbesondere die Digitalisierung von Krankenhäusern gefördert werden.

Formulare und Merkblätter

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