KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung

  • Risikobeteiligungen bis zu 50% der Finanzierung, zwischen 7,5 Mio. € und max. 100 Mio. € je Maßnahme
  • Für in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Projektgesellschaften und für Contractinggeber
  • Fördert größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung gewerblicher Unternehmen
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Projektgesellschaften
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contractingvereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für einen Dritten erbringen

Was wird gefördert?

Sie können eine Risikobeteiligung der KfW Bankengruppe (KfW) für größere Maßnahmen der Innovation und Digitalisierung im Unternehmen erhalten.

Gefördert werden Vorhaben,

  • die dazu dienen, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren, Prozesse und/oder Dienstleistungen zu entwickeln,
  • die zur deutlichen Intensivierung der Digitalisierung eines Unternehmens beitragen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Risikoübernahme durch die KfW darf nicht dazu führen, dass sie größter Risikoträger wird. Erforderlich ist eine adäquate Risikopartnerschaft zwischen der KfW und Ihren Finanzierungspartnern.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen, mit Ausnahme von Private-Equity-Investoren, dürfen nicht mit mehr als 25% am antragstellenden Unternehmen/an der antragsstellenden Projektgesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein. Private-Equity-Investoren dürfen unabhängig von der Höhe der Beteiligung am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart:
    • Risikobeteiligung an Fremdkapitalfinanzierungen im Rahmen eines Konsortiums
    • direkt als Konsortialpartner oder indirekt
    • optional können teilnehmende Banken bilateral von der KfW refinanziert werden
  • Finanzierungsanteil:
    • Risikoübernahme bis zu 50% der Vorhabenfinanzierung
    • Gesamtvolumen von Risikobeteiligung zzgl. Refinanzierungsmittel zwischen 7,5 Mio. € und max. 100 Mio. € je Maßnahme
    • KfW-Beteiligung pari passu zu Marktkonditionen

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Risikobeteiligung mit anderen Fördermitteln kombinieren. Allerdings darf der Risikoanteil der öffentlichen Hand inklusive KfW-Finanzierung insgesamt nicht mehr als 50% der gesamten Fremdfinanzierung betragen.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Umschuldungen bzw. Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen Vorhaben

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des Finanzierungspartners.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 08/2024
  • KfW-Information vom 25.07.2024

Formulare und Merkblätter

Kontakt