Ökologischer Landbau - Biowertschöpfungsketten

  • Zuschüsse bis 80% der förderfähigen Ausgaben zwischen 20.000 und 210.000 €
  • Für Unternehmen, Verbände, Vereine, Stiftungen
  • Fördert Koordinationsstellen und Qualifizierung im Bereich Biowertschöpfungsketten sowie Vernetzungsveranstaltungen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Verbände, Vereine
  • Stiftungen

mit Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss für den Auf- und Ausbau von Wertschöpfungsketten für heimische Bioprodukte und für Maßnahmen, die fachliche, methodische und soziale Kompetenzen der Marktakteurinnen und Marktakteure in Bio-Wertschöpfungskettenpartnerschaften erhöhen. Außerdem werden Veranstaltungen zur Vernetzung von Marktakteuren gefördert.

Mit dem Zuschuss können Sie insbesondere folgende Vorhaben finanzieren:

  • Veranstaltungen zur Vernetzung von Marktakteuren (Initial- und Implementierungsveranstaltungen)
  • Maßnahmen zur Erhöhung von personellen Kapazitäten in der Prozessbegleitung (Koordinationsstelle), Angebote zum Ausbau der fachlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen
  • Beratungsleistungen
  • begleitende wissenschaftliche Studien zur Umsetzung des Projekts durch eine Universität oder eine andere Forschungs- oder Beratungsinstitution

Ausgaben, die im besonderen Maße der Nachhaltigkeit dienen, können als förderfähig angerechnet werden. Darunter fallen Ausgaben für Weiter- und Fortbildungen, die folgende Aspekte zusätzlich zu „bio“ behandeln:

  • Cradle to cradle-Bewertung
  • Vermeidung von Lebensmittelabfällen
  • Vermeidung von Abfällen
  • kurze Transportwege
  • CO2-Neutralität
  • Nachhaltigkeitszertifizierungen
  • Reduktion des Wasser- und Energieverbrauchs

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf ökologischer Landwirtschaft und/oder der Verarbeitung von ökologischen Erzeugnissen.
  • Sie haben bereits vergleichbare Maßnahmen durchgeführt und weisen das nach.
  • Die Maßnahmen ergänzen die Aktivitäten des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL).
  • Für die Förderung einer Koordinationsstelle sowie von Qualifizierungsmaßnahmen und Beratungen und begleitende wissenschaftliche Studien müssen sich mindestens 2 wirtschaftlich tätige Unternehmen für die Projektdauer zusammenschließen und gemeinsam die Schaffung der Koordinationsstelle gewährleisten. Hierbei handelt es sich vorzugsweise um Unternehmen der regionalen Land- und Lebensmittelwirtschaft.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 80% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe:
    • Initial- und Implementierungsveranstaltungen: 20.000 € je Veranstaltung
    • Koordinationsstelle sowie Maßnahmen zur Qualifizierung und Beratung sowie wissenschaftliche Begleitung insgesamt: 210.000 €
  • Förderdauer: max. 3 Jahre
  • Bagatellgrenzen:
    • Initial- und Implementierungsveranstaltungen: 8.000 €
    • Koordinationsstelle, Maßnahmen zur Qualifizierung, Beratung und wissenschaftliche Begleitung: 50.000 €

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag bis zum 01.12.2030 auf den vorgesehenen Formularen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). 

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2030

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt