Ökologischer Landbau

  • Zuschüsse abhängig von Art und Umfang der Maßnahme
  • Für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe
  • Fördert die Einführung und Beibehaltung ökologischer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsverfahren und -methoden
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe

Was wird gefördert?

Sie erhalten den Zuschuss für die Einführung und Beibehaltung ökologischer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsverfahren und -methoden (ökologischer Landbau).

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: abhängig von Art und Umfang der Maßnahme
  • Bagatellgrenze: 500 € pro Jahr

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie ermöglichen den zuständigen Prüfungsorganen jederzeit eine Kontrolle.
  • Die betroffenen Flächen sind landwirtschaftliche Produktionsflächen und liegen in Nordrhein-Westfalen.
  • Im gesamten Betrieb muss für mind. 5 Jahre ökologischer Landbau betrieben werden (ausgenommen sind Bienenhaltung und Aquakultur).
  • Wenn Sie Prämien für Dauergrünland beantragen, halten Sie im jeweiligen Verpflichtungsjahr einen durchschnittlichen Viehbesatz von mindestens 0,3 raufutterfressenden Großvieheinheiten (RGV) je Hektar Dauergrünland ein.
  • Sie halten die einschlägigen Mindestanforderungen für die Anwendung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln ein.
  • Sie teilen Abweichungen vom Antrag unverzüglich schriftlich mit, insbesondere
    • jede Nutzungsänderung,
    • jede Änderung in der Größe der bewirtschafteten Flächen und
    • jeden Wechsel des Nutzungsberechtigten sowie
    • alle Tatsachen, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Zuwendung entgegenstehen oder für die Rückforderung der Zuwendung erheblich sind.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Landschaftselemente

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen über den Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter.

Wichtig: Sie müssen den Antrag bis zum 30.06. vor Beginn des Verpflichtungszeitraums stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt