Ökologischer Landbau - FuE-Vorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer

  • Zuschüsse bis 100% der förderfähigen Kosten, abhängig von der Art des Vorhabens
  • Für Forschungseinrichtungen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Finanziert FuE-Vorhaben und Projekte zum Wissens- und Technologietransfer in die ökologische Landwirtschaft
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss für folgende Vorhaben im Bereich des ökologischen Landbaus:

  • grundlagen- und entwicklungsorientierte Forschungsprojekte
  • praxisorientierte Projekte
  • Technologie- und Wissenstransfer von Forschungsergebnissen in landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeitungsbetriebe und Handelsunternehmen

in folgenden Themenbereichen:

  • übergreifende Themen
  • ökologischer Pflanzenbau
  • ökologische Tierhaltung
  • Qualität, Verarbeitung, Lagerung, Logistik, Vermarktung und Sicherheit ökologisch erzeugter Produkte entlang der gesamten Wertschöpfungskette
  • Ernährung
  • rechtliche und politische Rahmenbedingungen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • An der Durchführung des Vorhabens besteht ein erhebliches Bundesinteresse, es ist neuartig und kann somit gegenüber herkömmlichen Verfahrensweisen zu einem erheblichen Vorteil führen.
  • Sie verfügen über die notwendige Qualifikation und ausreichende personelle und materielle Kapazitäten zur Durchführung der Arbeiten.
  • Der Wissenstransfer der Forschungsergebnisse in die Praxis ist sichergestellt. Der Technologietransfer sollte zumindest aufgezeigt werden.
  • Sie haben mit dem Vorhaben vor der Bewilligung noch nicht begonnen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Kosten; die Festlegung richtet sich nach der Art Ihres Vorhabens und Ihrem wirtschaftlichen Eigeninteresse

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen öffentlichen Mitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie reichen eine Projektskizze auf der Grundlage amtlicher Bekanntmachungen sowie als Initiativskizze zu einzelnen Förderbereichen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein. Die Bekanntmachungen finden Sie im Bundesanzeiger sowie im Internet.

Wichtig: Reichen Sie Ihre Projektskizzen bis spätestens zum letzten Werktag vor Auslaufen der Richtlinie ein.

Aktuelle Bekanntmachungen

Derzeit sind keine antragsoffenen Bekanntmachungen veröffentlicht.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2030

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt