Nachhaltige Landwirtschaft - Forschung und Entwicklung sowie Technologie- und Wissenstransfer

  • Zuschüsse von 25 bis 100% der förderfähigen Kosten
  • Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Fördert Forschung, Entwicklung, Transfermaßnahmen für nachhaltige landwirtschaftliche Produktion und Vermarktung
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Forschungseinrichtungen
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU

mit Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten.

Die Förderung erfolgt in den Bereichen:

  • nachhaltige Verfahren der Landbewirtschaftung und tierischen Erzeugung
  • nachhaltige Ernährung und nachhaltige Verarbeitungs- und Vermarktungsformen für Agrarprodukte

Es werden folgende Formen der Forschung unterstützt:

  • Grundlagenforschung
  • industrielle Forschung
  • experimentelle Entwicklung
  • Durchführbarkeitsstudien
  • Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • An der Durchführung des Vorhabens besteht ein erhebliches Bundesinteresse.
  • Sie verfügen über die notwendige Qualifikation und eine ausreichende personelle und materielle Kapazität zur Durchführung der Arbeiten.
  • Ihr Vorhaben ist neuartig und kann gegenüber herkömmlichen Verfahrensweisen zu einem erheblichen Vorteil führen.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert.
  • Ein Wissenstransfer der Forschungsergebnisse in die Praxis ist gewährleistet, ein Technologietransfer muss zumindest aufgezeigt werden.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: abhängig von der Art des Vorhabens und des Antragstellers
    • Grundlagenforschung sowie Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen: bis zu 100% der beihilfefähigen Kosten
    • industrielle Forschung: bis zu 50% der beihilfefähigen Kosten (ggf. bis 80%)
    • experimentelle Entwicklung: bis zu 25% der beihilfefähigen Kosten (ggf. bis 60%)
    • Durchführbarkeitsstudien: bis zu 50% der beihilfefähigen Kosten
    • Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können die Förderung im Rahmen gesonderter Bekanntmachungen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Initiativskizzen können Sie derzeit nicht einreichen.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2030

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt