KMU-innovativ: Bioökonomie

  • Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, bei Verbundprojekten auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Finanziert Vorhaben im Bereich der Bioökonomie, insbesondere Entwicklung und Herstellung klimaneutraler Produkte aus biogenen Ressourcen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU
  • mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von bis zu 100 Mio. €

mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

  • Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Großunternehmen

bei Verbundprojekten

  • in Ausnahmefällen: Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für ein Vorhaben im Bereich der Bioökonomie, insbesondere für die Entwicklung und Herstellung zukunftsweisender, klimaneutraler Produkte aus biogenen Ressourcen unter Minimierung umweltschädlicher Emissionen und Abfälle, bzw. deren Rückführung in natürliche Kreisläufe oder Wertschöpfungsketten.

Mit dem Zuschuss können Sie Einzel- und Verbundprojekte der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung u.a. zu den folgenden möglichen Anwendungsfeldern finanzieren:

  • Etablierung ressourcenschonender, biologischer Prozesse in der chemischen oder verarbeitenden Industrie
  • neue Bioraffineriekonzepte für Biotreibstoffe und hochveredelte Feinchemikalien
  • biobasierte Methoden für den Umweltschutz und biologische Recyclingverfahren
  • nachhaltige Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln
  • Erzeugung und Bereitstellung biogener Rohstoffe
  • Pflanzenentwicklung und -züchtung sowie nachhaltige Pflanzengesundheit
  • Verbreiterung der Technologiebasis in der Bioverfahrenstechnik
  • Entwicklung von Plattformtechnologien zur Erschließung neuer Stoffwechselwege in Mikroorganismen, Pflanzen, Algen und Zellkulturen (Metabolic Engineering)
  • Entwicklung biologischer Methoden/ Techniken zur CO2-Konversion
  • Entwicklung neuer Methoden und Geräte in der Bioanalytik und Biosynthese

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr technologisch anspruchsvolles Projekt ist auf die effiziente und nachhaltige Nutzung von biologischem Wissen, nachwachsenden Ressourcen sowie Nebenerzeugnissen und Reststoffen aus Produktionsprozessen gerichtet.
  • Mit Ihrem Vorhaben ist ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko und wirtschaftliches Risiko verbunden.
  • Ihr Vorhaben ist technologieübergreifend und für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung.
  • Sie haben vorab geprüft, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.
  • Bei Verbundprojekten wird der überwiegende Anteil der Forschungs- und Entwicklungsleistung durch die beteiligten Unternehmen erbracht.
  • Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • Bonus für KMU möglich
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen projektbezogenen Ausgaben
    • 20%ige Projektpauschale für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken
  • Förderdauer: i.d.R. bis zu 3 Jahre

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können eine ausführliche Erstberatung bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Anspruch nehmen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim Projektträger Jülich (PtJ), Geschäftsbereich Bioökonomie, Fachbereich Technologietransfer (BIO2).

In der ersten Stufe reichen Sie zunächst Projektskizzen ein, die jeweils zum 15.04. und zum 15.10. eines Jahres bewertet werden.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

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