Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen

  • Zuschüsse bis 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 1.500 € je Maßnahme
  • Für Eigentümer, Halter, Leasingnehmer und Mieter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen
  • Fördert die Ausrüstung von Nutzfahrzeugen und Bussen mit Abbiegeassistenzsystemen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer,
  • Halter,
  • Leasingnehmer,
  • Mieter

von in Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen Nutzfahrzeugen und Bussen.

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss für die Ausrüstung von Nutzfahrzeugen und Bussen mit Abbiegeassistenzsystemen (AAS).

Mitfinanziert werden Systemkosten und externe Einbaukosten von genehmigten AAS bei der Nachrüstung von Kraftfahrzeugen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Es handelt sich um Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Omnibussen mit mehr als 9 Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz.
  • Das Fahrzeug ist für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit im Inland angeschafft und eingesetzt.
  • Sie halten die technischen Anforderungen an die Abbiegeassistenzsysteme ein.
  • Sie beauftragen die Maßnahme innerhalb von 3 Monaten nach Zugang des Förderbescheids und schließen sie innerhalb von weiteren 3 Monaten ab.
  • Sie halten die Zweckbindungsfrist von 2 Jahren ein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe: max. 1.500 € je Einzelmaßnahme, max. 10 Einzelmaßnahmen je Antragsteller pro Jahr

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen, die durch Gesetze oder Rechtsverordnungen verbindlich vorgeschrieben sind
  • Maßnahmen, bei denen die Ausrüstung mit einem Abbiegeassistenzsystem bereits von einer öffentlichen Stelle gefördert wird

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag bis zum 15.10. eines Jahres beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlagen der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2025

Weitere Informationen zum Programm:

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