Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen

  • Zuschüsse bis zu 50% der förderfähigen Kosten (Erhöhung auf 80% möglich), max. 3 Mio. €
  • Für Hersteller und Entwickler von Hardware-Minderungs- oder Partikelminderungssystemen
  • Fördert die Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung bei Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Hersteller und Entwickler von Hardware-Minderungs- oder Partikelminderungssystemen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für die Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung bei folgenden Fahrzeugen erhalten, um den Ausstoß von Stickoxiden und Partikeln zu mindern:

  • Dieselkraftfahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, M2, M3, N1, N2 und N3
  • mobile dieselbetriebene Maschinen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Anforderungen an die Dieselkraftfahrzeuge:
    • Schadstoffklassen A und B (Euro I und II) bzw. Stufen A, B1, B2 und C (Euro III, IV, V und EEV)
    • Schadstoffklassen der Stufen A und B (Euro 3 und 4)
    • Schadstoffklasse Euro 5
  • Anforderungen an die dieselbetriebenen Maschinen:
    • nicht für den Straßenverkehr bestimmt
    • Selbstzündungsmotoren mit Nutzleistung von mind. 18 kW und max. 560 kW
    • Schadstoffklassen Stufen I, II, III A oder III B
  • Sie halten die technischen Anforderungen für die Nachrüstung ein.
  • Sie entwickeln das System bis zur Erteilung der allgemeinen Betriebserlaubnis.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für experimentelle Entwicklung bis zu 25% der förderfähigen Kosten, Erhöhung auf max. 80% möglich
    • für industrielle Forschung bis zu 50% der förderfähigen Kosten, Erhöhung auf max. 80% möglich
    • Erhöhung um 10% bei mittleren Unternehmen und um 20% bei kleinen Unternehmen (KMU-Definition der EU)
    • Erhöhung um 15% bei Gemeinschaftsprojekten
  • Förderhöhe: max. 3 Mio. €

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV).

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt