Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen

  • Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, abhängig von Maßnahme und Unternehmensgröße, max. 300.000 €
  • Für Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die Eigentümer eines Binnenschiffes sind
  • Fördert Investitionen die Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen für Binnenschiffe
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland, die als Eigentümer eines Binnenschiffes in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind

Was wird gefördert?

Als Binnenschiffer können Sie einen Zuschuss für Investitionen zur Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen erhalten.

Unterstützt werden Technologien und Anlagen sowie Verfahren zur Nachrüstung an bestehenden Motoren. Gefördert werden Maßnahmen, deren Einsatz zu folgenden Emissionsminderungen führt:

  • Minderung der Partikelmasse (PM) um mind. 90%
  • Minderung der Stickstoffemissionen (NOX) um mind. 70%
  • gleichwertige kombinierte Minderung von Partikel- und Stickstoffoxidemissionen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie nutzen das Schiff beruflich für die Binnenschifffahrt.
  • Für das Binnenschiff liegt eine gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung vor.
  • Nach Abschluss des Vorhabens nutzen Sie das Binnenschiff mit der geförderten Ausrüstung mind. 3 Jahre beruflich für die Binnenschifffahrt.
  • Sie halten die vorgegebenen Grenzwerte für Emissionen ein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für große Unternehmen bis zu 60% der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben
    • für mittlere Unternehmen bis zu 70% der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben
    • für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 80% der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben
  • Förderhöhe: max. 300.000 € je Unternehmen in einem Zeitraum von 3 Jahren

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt