Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße

  • Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Kosten, abhängig von Maßnahme und Unternehmensgröße
  • Für Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die Eigentümer eines Binnenschiffes sind
  • Fördert Investitionen zur Modernisierung von Binnenschiffen und zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die als Eigentümer eines Binnenschiffes in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind

Was wird gefördert?

Als Binnenschiffer können Sie einen Zuschuss für Investitionen im Bereich des Güterverkehrs erhalten, die zur Reduzierung der Luftverschmutzung und insbesondere der Entlastung der Straßen beitragen.

Gefördert werden folgende Vorhaben:

  • Digitalisierung und Automatisierung: Investitionen an Bord von Binnenschiffsneubauten und im Einsatz befindlichen Binnenschiffen, insbesondere Systeme zum automatisierten bzw. (teil-)autonomen Fahren, Kollisionswarnsysteme, Schleusenmanagementsysteme, Assistenzsysteme zum energieoptimierten Fahren, Brückenanfahrwarnsysteme und Bahnführungssysteme
  • Verbesserung der Hydrodynamik oder propulsionsverbessernde Maßnahmen: Investitionen insbesondere durch punktuelle Energieeffizienzmaßnahmen
  • Optimierung von im Einsatz befindlichen Binnenschiffen, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, für eine größere Einsatzfähigkeit bei Niedrigwasser
  • nachhaltige Erschließung neuer Verkehre: Investitionen zur Anpassung von im Einsatz befindlichen Binnenschiffen zur Verlagerung und dauerhaften Beförderung von Gütern auf das Binnenschiff, z.B. Anpassungen der baulichen Struktur und der Ladeeinrichtungen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie nutzen das Schiff beruflich für die Binnenschifffahrt.
  • Für das Binnenschiff liegt eine gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung vor.
  • Nach Abschluss des Vorhabens nutzen Sie das Binnenschiff mit der geförderten Ausrüstung mindestens 5 Jahre beruflich für die Binnenschifffahrt.
  • Sie halten die vorgegebenen Grenzwerte für Emissionen ein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis 80% der förderfähigen Kosten, abhängig von der Maßnahme und der Größe des Unternehmens

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

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