Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis)

  • Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, max. 2.000 € pro schwerem Nutzfahrzeug und max. 33.000 € pro Unternehmen
  • Für Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die Eigentümer oder Halter von schweren Nutzfahrzeugen ab 7,5t sind
  • Fördert Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Umwelt, z.B. Kauf/Miete von Ausrüstungsgegenständen, Beratung
  • Fördergeber: Bund

Aktueller Hinweis

Laut Information des BALM sind die für das Förderprogramm im Haushalt 2024 zur Verfügung stehenden Mittel durch die bisher eingegangenen Förderanträge gebunden. Daher können derzeit keine Anträge gestellt werden. Weitere Informationen erteilt der Ansprechpartner.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen, die
    • Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes durchführen und
    • Eigentümer oder Halter von in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mind. 7,5 t sind.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten zu Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Umwelt in Ihrem Güterkraftverkehrsunternehmen mit schweren Nutzfahrzeugen.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende fahrzeugbezogene Maßnahmen und Maßnahmen zur Effizienzsteigerung finanzieren:

  • Kauf, Miete und Leasing von Ausrüstungsgegenständen, Einrichtungen und sonstigen Maßnahmen im Bereich Umwelt und Sicherheit
  • Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben erfüllt die Maßgaben der Anlage zur Förderrichtlinie.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe:
    • Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug: max. 2.000 €
    • Förderhöchstbetrag: max. 33.000 € pro Unternehmen, abhängig von der Unternehmensgröße, wird aus dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug multipliziert mit der Anzahl der zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge ermittelt

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Anträge können Sie in der Zeit vom 07.01. bis zum 30.09. des Jahres einreichen, in dem Sie mit der geförderten Maßnahme beginnen wollen.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt