Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen

  • Zuschüsse zwischen 50 % und 70% der förderfähigen Kosten, bis zu 3 Mio. € je Maßnahme in einem Unternehmen
  • Für Unternehmen im Güterkraftverkehr mit in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen
  • Fördert Vorbereitungslehrgänge, praktische Übungen und Fahrertrainings, allgemeine und weiterführende Weiterbildungen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen, die Güterkraftverkehr durchführen und Eigentümer oder Halter von in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (zulässiges Gesamtgewicht mind. 7,5 t) sind

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen erhalten.

Folgende Themenbereiche werden finanziert:

  • Vorbereitungslehrgänge
  • Fahrsicherheit und -ökonomie
  • allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr
  • Weiterbildungen für bestimmte Transportarten
  • weiterführende berufliche Qualifikationen im Güterkraftverkehr
  • praktische Übungen und Fahrertrainings nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) i.V.m. der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die eingesetzten Weiterbildungsstätten bzw. -träger müssen:
    • über eine Qualifikation nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung (AZAV) oder
    • dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) verfügen oder
    • die Anerkennung einer für die Maßnahme zuständigen Einrichtung (insbesondere Behörde oder Kammer) besitzen.
  • Die Maßnahme umfasst mindestens 4 Unterrichtsstunden zu jeweils mindestens 45 Minuten.
  • Das Lehrgangspersonal und die Weiterbildungsteilnehmer sind persönlich anwesend (Präsenzpflicht).
  • Die Maßnahme wird spätestens innerhalb von 4 Monaten nach Zugang der Bewilligung durchgeführt.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • bis zu 70% der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU
    • bis zu 60% der förderfähigen Kosten für mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU
    • bis zu 50% der förderfähigen Kosten für andere Antragsteller
  • Förderhöhe: max. 1.500 € je schweres Nutzfahrzeug
  • Höchstbetrag: 3 Mio. € je Maßnahme in einem Unternehmen

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung mit anderen staatlichen Beihilfen kombinieren, sofern die Beihilfehöchstgrenzen eingehalten werden.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Weiterbildungsmaßnahmen, die durch Gesetz, Rechtsverordnung oder Verwaltungsvorschrift verbindlich vorgeschrieben sind
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag online über das eService-Portal beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens und im vorgesehenen Antragszeitraum stellen. Der Beginn des Antragszeitraums wird im Internet bekannt gegeben. Der Antragszeitraum endet am 31.08. des Jahres, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt