Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
mit Niederlassung in Deutschland
Sie können einen Zuschuss zu Maßnahmen im Bereich der Forschungskooperation und des Wissensaustausches für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung erhalten.
Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben in folgenden Förderschwerpunkten finanzieren:
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie können den Zuschuss nicht mit anderen Fördermitteln kombinieren.
Für Forschungsprojekte ist das Antragsverfahren zweistufig. Im Übrigen ist es einstufig.
Projektskizzen für den Förderbereich forstliche Forschungszusammenarbeit können Sie zweimal jährlich jeweils zum 01.06. und zum 01.12. eines jeden Jahres einreichen.
Projektanträge im Bereich Weitergabe und Austausch von Fachwissen können Sie ganzjährig einreichen.
Im Rahmen des Förderaufrufs Nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederherstellung ukrainischer Wälder können Sie Ihre Projektskizzen zweimal im Jahr, jeweils zum 01.01. und zum 01.08. einreichen, zuletzt zum 01.08.2025.
Sie reichen Ihre Projektskizzen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.
Wichtig: Sie müssen die Projektskizze vor Beginn des Vorhabens einreichen.
Grundlage der Förderung:
Geltungsdauer: 31.12.2025
Weitere Informationen zum Programm:
Referat 334: Internationale Zusammenarbeit und Welternährung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel.: 0 228 6845-3779
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