Forschungskooperation und Wissensaustausch für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung

  • Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Hochschulen, Forschungsinstitute, Vereine, Stiftungen, Verbände der Forstwirtschaft, Unternehmen
  • Fördert forstwissenschaftlichen Austausch, Wissenstransfer und forstwirtschaftliche bi- und multilaterale Projekte
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Hochschulen
  • Forschungsinstitute
  • Vereine, Stiftungen und Verbände der Forstwirtschaft
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

mit Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss zu Maßnahmen im Bereich der Forschungskooperation und des Wissensaustausches für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung erhalten.

Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben in folgenden Förderschwerpunkten finanzieren:

  • bi- und multilaterale forstliche Forschungsprojekte
  • forstwissenschaftlicher Austausch auf Fachveranstaltungen
  • Wissensweitergabe in Deutschland
  • Gruppenschulungen im Ausland

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • An der Durchführung des Vorhabens besteht ein erhebliches Bundesinteresse.
  • Sie legen eine ausreichend genaue Beschreibung und Begründung des Vorhabens vor.
  • Sie verfügen über die notwendige Qualifikation.
  • Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung ist gewährleistet.
  • Die Grundsätze der Forschungsethik werden eingehalten.
  • Sie haben eine Niederlassung in Deutschland.
  • Alle geförderten Teilnehmer von Schulungen, Fachinformationsreisen und Tagungen erfüllen folgende Kriterien:
    • ausreichender beruflicher Bezug zum Schulungsthema
    • ausreichende Fachexpertise
    • Multiplikatorenfunktion oder voraussichtlich positiver Impact durch das eingebrachte Wissen
  • Sie dürfen mit dem Vorhaben erst nach der Bewilligung beginnen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: abhängig von Art der Maßnahme

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss nicht mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Für Forschungsprojekte ist das Antragsverfahren zweistufig. Im Übrigen ist es einstufig.

Projektskizzen für den Förderbereich forstliche Forschungszusammenarbeit können Sie zweimal jährlich jeweils zum 01.06. und zum 01.12. eines jeden Jahres einreichen.

Projektanträge im Bereich Weitergabe und Austausch von Fachwissen  können Sie ganzjährig einreichen.

Im Rahmen des Förderaufrufs Nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederherstellung ukrainischer Wälder können Sie Ihre Projektskizzen zweimal im Jahr, jeweils zum 01.01. und zum 01.08. einreichen, zuletzt zum 01.08.2025.

Sie reichen Ihre Projektskizzen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.

Wichtig: Sie müssen die Projektskizze vor Beginn des Vorhabens einreichen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2025

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt