Internationale Klimaschutzinitiative (IKI)

  • Zuschüsse abhängig von der jeweiligen Maßnahme
  • Für Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, NGO, nationale und internationale Organisationen
  • Fördert Maßnahmen u.a. zu Verringerung von Treibhausgasen, Anpassung an Klimawandel, Erhalt von Wäldern und biologischer Vielfalt
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Durchführungsorganisationen des Bundes
  • Nichtregierungsorganisationen
  • Wirtschaftsunternehmen
  • Hochschulen
  • Forschungseinrichtungen von Institutionen in den Partnerländern, u.a. akkreditierte nationale Umsetzungsorganisationen bei internationalen oder multilateralen Organisationen
  • internationale und multilaterale Organisationen und Einrichtungen, wie z.B.
    • Entwicklungsbanken
    • Organisationen
    • Programme der Vereinten Nationen, die in Partnerländern durchgeführt werden

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Maßnahmen des internationalen Klimaschutzes erhalten.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Minderung von Treibhausgasen
  • Anpassung an die Folgen des Klimawandels
  • Erhalt natürlicher Kohlenstoffsenken mit Schwerpunkt auf Reduktionen aus Entwaldung und Walddegradierung (REDD+)
  • Schutz der biologischen Vielfalt

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Programm sollte transformativen Charakter haben, was z.B. durch folgende Aspekte deutlich wird:
    • Es wird eine substanzielle und messbare Verbesserung gegenüber einem Business-as-usual-Verlauf erreicht.
    • Es werden Systemveränderungen und/oder Verhaltensänderungen von Entscheidungsträgern bzw. einer maßgeblichen Anzahl von Individuen oder Institutionen bewirkt.
    • Es erfolgen Schritte in Richtung einer klimafreundlichen Entwicklung, die nicht oder nur sehr schwer umkehrbar sind.
    • Das Programm kann in anderen Ländern/Regionen und/oder anderen Sektoren wiederholt werden.
  • Sie verfolgen einen Ansatz mit Innovationskraft, der neue oder teilweise neue Lösungen für Klima- und Biodiversitätsschutz anbietet.
  • Das Programm kann auf Wirksamkeit überprüft werden und orientiert sich an der Wirkungslogik der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) (spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und zeitlich terminiert).
  • Ohne den Einsatz öffentlicher Mittel kann das Vorhaben nicht umgesetzt werden.
  • Sie leisten eine angemessene Eigenbeteiligung und Eigenleistungen.
  • Sie führen Programmaktivitäten und Investitionen aus Programmmitteln möglichst klimaneutral, ressourceneffizient und umweltschonend durch.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: abhängig von der jeweiligen Maßnahme
  • Förderdauer: bis zu 8 Jahren

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Auswahlverfahren ist zweistufig.

Anträge können Sie aufgrund von Ausschreibungen stellen. In der ersten Stufe reichen Sie Ihre Programmskizzen in englischer Sprache bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH ein.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Stand 10/2024

Weiterführende Informationen zum Programm:

Kontakt