EUREKA - Europäische Initiative für anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung in internationalen Projektkooperationen

  • Beratung zur Finanzierungsstrategie, zu Fragen der Projektinitiierung und -durchführung
  • Für Unternehmen und Forschungseinrichtungen
  • Fördert Forschungsvorhaben mit internationalen Partnern
  • Fördergeber: EU

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Forschungseinrichtungen

aus den EUREKA-Mitgliedstaaten

Derzeit zählen 43 Staaten und die Europäische Kommission zu den EUREKA-Vollmitgliedern: Neben allen Mitgliedsländern der Europäischen Union sind dies Albanien, Bosnien-Herzegovina, Island, Israel, Kanada, Monaco, Montenegro, Republik Nordmazedonien, Norwegen, San Marino, Schweiz, Serbien, Südkorea, Ukraine, Türkei und Vereinigtes Königreich. Chile, Singapur und Südafrika haben den assoziierten Status.

Wichtig: Bei Globalstars-Projekten können sich auch Länder beteiligen, die nicht an EUREKA teilnehmen.

Was wird gefördert?

Sie können als Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtung durch EUREKA den Rahmen finden für grenzüberschreitende und marktorientierte Kooperationen zu innovativen Themen.

Sie können eine Förderung in folgenden Bereichen erhalten:

  • Netzwerkprojekt: Das „klassische“ EUREKA-Projekt nennt sich „Netzwerkprojekt“. Das Programm für Netzwerkprojekte vereinfacht die Zusammenarbeit zwischen Organisationen in den Eureka-Ländern und hilft, Projektvorschläge zu gestalten. Es zielt auf die Entwicklung einer klar definierten Technologie ab, die zu einem neuen Produkt oder Prozess führt oder auf die Entwicklung einer neuen Dienstleistung. 
  • Cluster:
    • strategische, langfristig angelegte Initiativen mit einem thematischen Fokus
    • technologiebetont, z.B.: Software-Innovationen, Kommunikationstechnologien und Mikro- und Nanoelektronik
    • Laufende Cluster mit Förderung in Deutschland sind: CELTIC-NEXT, ITEA4, Eurogia 2030, smart und XECS
  • Eurostars-Projekte: Eurostars ist ein internationales Finanzierungsprogramm für KMU, die gemeinsam an FuE-Projekten arbeiten möchten. Die Projekte zielen auf die Entwicklung eines innovativen Produkts, Verfahrens oder einer Dienstleistung ab.
  • Globalstars-Projekte:
    • Programm mit Projektaufrufen (manchmal thematisch) in Kooperation mit Ländern außerhalb des EUREKA-Netzwerks
    • Teilnehmer sollen von der Zusammenarbeit mit Organisationen profitieren, die in führenden und aufstrebenden Märkten tätig sind.

Die Ziele von EUREKA sind:

  • Förderung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten
  • bessere Nutzung des in Europa vorhandenen Potenzials an Fachleuten, Know-how, Einrichtungen und finanziellen Ressourcen
  • Entwicklung von europäischen Infrastrukturen und Normen
  • Schaffung von Zugängen zu neuen Märkten
  • Stärkung des europäischen Binnenmarktes

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Für ein „klassisches“ EUREKA-Projekt (Netzwerkprojekt) gilt:
    • Kooperationspartner aus mindestens 2 EUREKA-Mitgliedstaaten sind am Projekt beteiligt, wobei mind. 2 Partner aus verschiedenen EUREKA-Mitgliedsländern auch unabhängig voneinander sind (d.h. keine Tochterunternehmen o.Ä.).
    • Die Projektidee ist innovativ und zielt auf die Entwicklung von marktfähigen Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen ab.
    • Das Projekt soll ausschließlich zivilen Zwecken dienen.
    • Die Finanzierung des Projekts ist gesichert.
    • Die Projektidee und die Projektergebnisse entsprechen den Zielen von EUREKA.
  • Für EUREKA-Cluster gilt:
    • Die Möglichkeiten reichen vom kleinen, bilateralen Projekt bis hin zu multilateralen Projekten von großen Verbünden.
    • Die Laufzeit eines Clusters beträgt ca. 3 Jahre.
    • Für Projekte, die unter den Clustern generiert werden, gilt wie für alle EUREKA-Projekte die Regel, dass Projektpartner aus mind. 2 EUREKA-Mitgliedsländern oder einem Mitgliedsland und einem assoziierten Land an dem Vorhaben beteiligt sind.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Beratung zur Finanzierungsstrategie, zu Fragen der Projektinitiierung und -durchführung
  • Förderumfang:
    • Die Finanzierung erfolgt in eigener Verantwortung der Teilnehmer auf nationaler Ebene – durch staatliche Fördermittel, öffentliche Kredite oder durch eigene Mittel.
    • In Deutschland sind grundsätzlich alle nationalen und regionalen Förderprogramme offen für die Finanzierung deutscher Beiträge an EUREKA-Projekten. Förderanträge reichen Sie bei den entsprechenden Programmen ein.

Übrigens: Seit 2007 gibt es das EUREKA-eigene Förderprogramm Eurostars, das speziell für forschungsintensive kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eingerichtet wurde.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Über die Erlangung des EUREKA-Status entscheiden die Regierungen der EUREKA-Mitgliedsländer, vertreten durch die Gruppe Hoher Repräsentanten (High Level Group, HLG). Sie stellen den Projektantrag über die zuständigen Nationalen Projektkoordinatoren beim EUREKA-Sekretariat in Brüssel.

Ansprechpartner in Deutschland ist das EUREKA/COST-Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im DLR.

Wichtig: Ihr Projektantrag sollte spätestens 14 Tage vor der jeweiligen Sitzung eingehen. Sie können den EUREKA-Antrag von der Website des EUREKA/COST-Büros herunterladen.

Für den Bereich Cluster werden Ausschreibungen (Cluster Calls) von den Cluster-Mitgliedern zu festgelegten Themenbereichen initiiert. Diese sind im Internet abrufbar. Ihre Projektidee reichen Sie beim Cluster-Sekretariat ein.

Wichtig: Sollten Sie für Projekte, die das „Cluster-Label“ erhalten haben, Förderung benötigen, müssen Sie in Deutschland zusätzlich einen Antrag bei einem geeigneten nationalen Förderprogramm stellen.

Für den Bereich Innowide werden Ausschreibungen (Calls) veröffentlicht. Diese sind im Internet abrufbar.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen des EUREKA/COST-Büro des BMBF im DLR, Stand 05/2024

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt