Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier

  • Zuschüsse bis zu 100%, max. 200.000 € für Konzepterstellung
  • Für Hochschulen, Forschungseinrichtungen, KMU, außeruniversitäre Bildungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, Vereine, Verbände oder Stiftungen als Verbundpartner
  • Finanziert Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Auf- und Ausbau von zukunftsfähigen Innovationsfeldern im Rheinischen Revier
  • Fördergeber: NRW.BANK

Wer wird gefördert?

  • Verbundpartner mit mindestens
    • einem wissenschaftlichen Partner (Hochschule, Forschungseinrichtung)
    • mindestens einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (bevorzugt KMU)
    • optional ein oder mehrere Partner aus anderen Bereichen (außeruniversitäre Bildungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, sonstige Einrichtungen wie Vereine, Verbände oder Stiftungen)

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt zum Auf- und Ausbau von zukunftsfähigen Innovationsfeldern im Rheinischen Revier planen.

Gefördert werden verbindlich zusammenarbeitende regionale Verbünde, die Konzepte für einen nachhaltigen, innovationsbasierten Strukturwandel entwickeln und umsetzen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie und Ihre Verbundpartner sind im Rheinischen Revier, Nordrhein-Westfalen, in den Fördergebieten des Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) angesiedelt.
  • Ihr Vorhaben entfaltet seine Wirkung im Rheinischen Revier.
  • Die Ergebnisse Ihres geförderten Vorhabens werden nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt.
  • Sie und Ihre Verbundpartner haben Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen i.d.R. – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
    • bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken zusätzliche Projektpauschale von 20%
    • ggf. zusätzlicher Bonus für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU
  • Förderhöhe:  Konzepterstellung insgesamt max. 200.000 €
  • Förderdauer:
    • i.d.R. bis zu 3 Jahre
    • für Konzepterstellung max. 12 Monate
    • für Konzeptumsetzung 3 bis 5 Jahre

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Förderverfahren ist mehrstufig.

In der ersten Stufe reichen Sie als Verbund per E-Mail Ihre Skizzen bei dem Projektträger Jülich (PtJ) ein.

Ausgewählte Verbünde werden aufgefordert, ein Konzept für die Förderung der Umsetzung vorzulegen.

Ihre förmlichen Förderanträge erstellen Sie über das elektronische Antragssystem easy-Online.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

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