"Zukunftsgutscheine" Rheinisches Revier

  • Zuschüsse bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 300.000 € als De-minimis-Beihilfe bzw. 2 Mio. € als Einzelförderung nach AGVO
  • Für vom Kohleausstieg betroffene KMU im Rheinischen Revier
  • Fördert Maßnahmen zur Digitalisierung und grünen Transformation
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte im festgelegten Fördergebiet

Was wird gefördert?

Als Unternehmen im Rheinischen Revier können Sie im Rahmen der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen der digitalen und grünen Transformation.

Zu den Märkten der grünen Transformation gehören insbesondere folgende Bereiche:

  • klimaverträgliche Bereitstellung, intelligente Steuerung und effiziente Nutzung von Energie
  • klimaverträgliche Industrie und Prozesse der Leistungserstellung
  • Wasserstoffwirtschaft
  • Ressourcen- und Energieeffizienz, nachhaltige Stoffströme und zirkuläre Wirtschaft
  • wissenbasierte Bioökonomie
  • nachhaltige Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft
  • Life Science und Gesundheitswirtschaft
  • klimaschonende Mobilitätslösungen
  • Lösungen zur Klimafolgenanpassung von Natur, Landschaft und Gewässern

Gefördert werden Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • externe Beratung durch Beratungsunternehmen zur Vorbereitung und Umsetzung einer Geschäftsmodelltransformation zur Bedienung der Märkte der grünen Transformation
  • Personalausgaben für Transformationsexpertinnen und Transformationsexperten, die für eine befristete Zeit (max. 24 Monate) die Aufgabe übernehmen, eine Geschäftsmodelltransformation zur Bedienung der Märkte des Green Deals vorzubereiten und umzusetzen
  • Investitionen zur Umsetzung des Transformationsprozesses, insbesondere Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, Innovationsinvestitionen bis zur Entwicklung von Prototypen mit Zielrichtung klimaneutrale Wirtschaft sowie Investitionen zur Digitalisierung der Unternehmens- und Produktionsprozesse

Fördergebiet sind die Gemeinden und Gemeindeverbände Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg und Stadt Mönchengladbach sowie für TransformConsult und Transformationsexpert:in auch der Kreis Euskirchen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Unternehmen ist direkt vom Kohleausstieg betroffen oder Sie transformieren ihr Geschäftsmodell, um in den auf den Europäischen Grünen Deal oder die Digitalisierung bezogenen Wachstumsfeldern des Rheinischen Reviers neue Geschäftschancen zu nutzen.
  • Sie erklären bei Antragstellung, dass das zu fördernde Vorhaben dem Erhalt von Arbeitsplätzen im Rahmen einer Diversifizierung bei unmittelbarer Abhängigkeit von der Braunkohlewirtschaft dient oder mit dem Vorhaben die Schaffung neuer Arbeitsplätze geplant ist.
  • Im Fall externer Beratung verfügt das Beratungsunternehmen über praktische Erfahrungen in der Geschäftsmodelltransformation und weist dies durch mind. 3 einschlägige Referenzen aus den vorangegangenen 2 Jahren nach.
  • Sie vergeben keine Unteraufträge.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • Personalausgaben für Transformationsexperten: 60% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (max. 24 Monate, längstens bis 30.06.2026)
    • Beratungsleistungen: 60% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Bemessungsgrundlage: 1.200 € pro Tag, max. 15 Tage)
    • Investitionen
      • in materielle und immaterielle Vermögenswerte zur nachhaltigen Diversifizierung der Produktion: 20% bei kleinen und 10% bei mittleren Unternehmen
      • zur Prozess- und Organisationsinnovation: 50%
      • in Umweltschutz: 60% für kleine und 50% für mittlere Unternehmen
  • Förderhöhe: 300.000 € bei De-minimis-Beihilfen, max. 2 Mio. € pro Unternehmen und Vorhaben bei Einzelförderung nach AGVO

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen von Aquakultur- oder landwirtschaftlichen Betrieben
  • Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie reichen Ihren Antrag unter Verwendung der Antragsformulare über das EFRE-Online-Portal bis spätestens zum 31.12.2025 ein.

Unternehmen aus dem Kreis Euskirchen stellen ihren Antrag bei der Bezirksregierung Köln.

Wichtig: Sie müssen Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) vom 28.06.2024

Weitere Informationen zum Programm:

Internetseiten des MWIKE:  Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier

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