Wohnraumförderung - Wohnraum für Menschen mit Behinderungen - in Überarbeitung

  • Zinsgünstige Darlehen mit fester Zinsbindung für 25 oder 30 Jahre
  • Für natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen
  • Finanziert die Neuschaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen
  • Mit attraktiven Tilgungsnachlässen in Höhe von 30-50% der Darlehen
  • Fördergeber: NRW.BANK; Land

Wer wird gefördert?

Das Förderangebot richtet sich an natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit und angemessene Eigenleistung verfügen.

Was wird gefördert?

Sie erhalten ein Förderdarlehen für die Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot.

Gefördert wird die Neuschaffung von Wohnraum, durch Neubau, Änderung, Nutzungsänderung und Erweiterung von Gebäuden

Das können Sie sich fördern lassen:

  • Individualwohnräume
  • Gruppenbezogene Wohnräume 

Welche Voraussetzungen gelten?

Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert und wirtschaftlich tragbar sein.

Eine vorzeitige Ausführung des Bauvorhabens schließt eine spätere Förderung aus. Die Bewilligungsbehörde kann jedoch dem vorzeitigen Vorhabenbeginn zustimmen.

Nicht gefördert werden vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeplätze im Sinne des SGB XI.

Die zulässige Miete wird von den entsprechenden Leistungsträgern festgelegt.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Annuitätendarlehen
  • Höchstbetrag: abhängig von der Qualität und den baulichen Maßnahmen
  • Zinsbindung: 25 oder 30 Jahre (= Zeitraum der Zweckbindung)
  • Zinssatz: 0,0% für 5 Jahre, danach 0,5% p.a. bis zum Ablauf der Zweckbindung
  • Verwaltungskostenbeitrag: ab dem dritten Jahr nach Leistungsbeginn 0,5% p.a. 
  • Tilgung: 2% p.a.
  • Tilgungsnachlass: 30 - 40% des Grunddarlehens und 50% der Zusatzdarlehen
    • Erhöhung des Tilgungsnachlasses auf das Grunddarlehen um 5 Prozentpunkte bei 30 Jahren Mietpreis- und Belegungsbindung
  • Der Tilgungsnachlass reduziert die Darlehensschuld nach Vollauszahlung.
  • Außerplanmäßige Tilgungsleistungen: nach 5 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich 
  • Auszahlung: 100%
    • 20 Prozent bei Baubeginn, 45 Prozent nach Fertigstellung des Rohbaus,15 Prozent bei Fertigstellung von Dach und Einbau der Fenster (wetterfestes Gebäude) und 20 Prozent bei Bezugsfertigkeit
    • Abweichende Auszahlung des Zusatzdarlehens für standortbedingte Mehrkosten
  • Bereitstellungsprovision: keine
  • Grundbuchliche Sicherung: In Höhe des Darlehensbetrags (abzüglich Tilgungsnachlass) und nachrangig
  • Zweckbindung: 25 oder 30 Jahre (=Zeitraum der Zinsbindung)
  • Eigenleistung: 10% der Gesamtkosten, dies können sein:
    • eigene Geldmittel
    • Fremdmittel, deren Besicherung nicht oder im Grundbuch im Rang nach den beantragten Fördermitteln erfolgt und die der Finanzierung der Gesamtkosten dienen

Die Zins- und Tilgungsleistungen sowie der Verwaltungskostenbeitrag werden vom reduzierten Darlehen erhoben und sind halbjährig an die NRW.BANK zu zahlen.

Bitte beachten Sie, dass der Tilgungsnachlass i.d.R. zu versteuern ist. Sprechen Sie Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater aktiv auf diese Thematik an.

Wie hoch ist das Darlehen?

Grunddarlehen je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche

Mietniveau

 

Tilgungsnachlass

Mietniveau 1 - 3

3.110 €

30%

Mietniveau 4

3.350 €

35%

Bonn, Düsseldorf,

Köln und Münster

3.490 €

35%

Übersichten zu den jeweiligen Mietniveaus der Gemeinden finden Sie unter: www.nrwbank.de/mietniveaus

 

Sie können Zusatzdarlehen, mit einem Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) in Höhe von 50%, für folgende Maßnahmen beantragen:

  • Energieeffizienz
    • BEG Effizienzhaus 40 Standard: 300 € pro m² förderfähiger Wohnfläche
    • Netto-Null-Standard: 450 € pro m² förderfähiger Wohnfläche
  • Klimaanpassung und besondere Wohnumfeldqualitäten: 75% der Herstellungskosten, max. 11.500 € je gefördertem Individualwohnraum
  • Besondere Haustechnik/-elektronik: 1.500 € je Individualwohnraum
  • Standortbedingte Mehrkosten: 75% des förderfähigen Anteils der Kosten, max. 25.000 € je Individualwohnraum
  • Bauen mit Holz: 1,30 € pro Kilogramm verbautem Holz, maximal 17.000 € je Individualwohnraum

Wie erfolgt die Antragstellung?

Bevor sie einen Antrag stellen muss die Vorplanung mit dem für das Wohnungswesen zuständigen Ministerium abgestimmt werden.

Danach stellen Sie den Antrag auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde), in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt.

Hinweis: Die richtigen Ansprechpartner bei der Bewilligungsbehörde finden Sie unter: www.nrwbank.de/bewilligungsbehoerde

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der  Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024) und dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).

Die Darlehen werden aus Mitteln der NRW.BANK, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt.

Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich.

Neuer Abschnitt

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten: