Landwirtschaft - Liquiditätssicherung

  • Darlehen bis 100% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs, max. 10 Mio. € pro Unternehmen und Jahr, Tilgungsaussetzung
  • Für KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion und des Wein- und Gartenbaus mit Liquiditätsbedarf infolge des Angriffs auf die Ukraine
  • Fördert erhöhten Finanzmittelbedarf bei unerwarteten Ertragsausfällen/Kostensteigerungen aufgrund von externen Faktoren
  • Fördergeber: LR

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß KMU-Definition der EU

Abhängig von der Branchensituation werden zusätzliche Kriterien definiert. Derzeit werden gefördert:

  • Unternehmen der Landwirtschaft, einschließlich Wein- und Gartenbau, die infolge des Angriffs auf die Ukraine Liquiditätsbedarf haben (z.B. aufgrund gestiegener Preise für Futter- und Düngemittel und Energie)

Wichtig: Wenn Sie die KMU-Kriterien nicht erfüllen, können Sie zu beihilfefreien Konditionen einen Antrag stellen.

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen erhalten für die Kompensation von unerwarteten Ertragsausfällen oder Kostensteigerungen infolge des Auftretens von Tierseuchen, von wetterbedingten Ernteausfällen oder auch durch die zunehmende Volatilität der Agrarmärkte.

Mit dem Darlehen können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Betriebsmittel
  • andere notwendige betriebliche Ausgaben
  • Kapitaldienste für bestehende Darlehen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Bei Antragstellung erläutern Sie die Betroffenheit.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Darlehen
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
  • Förderhöhe: bis zu 10 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr
  • Kreditlaufzeit/Tilgungsfreijahre: 4, 6 oder 10 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 2 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen
  • Tilgung: außerplanmäßige Rückzahlung für die Dauer der Sollzinsbindung nicht zulässig
  • Auszahlung: 100% in einer Summe

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen öffentlichen Mitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Vorhaben, deren Verwendungszwecke den „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ unterfallen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank).

Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) weiter.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Programmbedingungen der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) vom 02.01.2023
  • Informationen der LR, Stand 03/2024

Geltungsdauer: 30.06.2028

Weitere Informationen:

Formulare und Merkblätter

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