Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR)

  • Nachrangdarlehen bzw. Zuschüsse bis zu 90%, max. 800.000 € bzw. 50.000 €
  • Für Forschungseinrichtungen und kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland
  • Finanziert innovative Projekte in der Agrarwirtschaft
  • Fördergeber: LR

Wer wird gefördert?

  • nicht börsennotierte, agrarnahe Start-ups
    • mit einer Betriebsstätte in Deutschland
    • die die Voraussetzungen eines „kleinen Unternehmens“ im Sinne von Anhang I der AGVO erfüllen
    • die nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben, es sei denn, der Umsatz der übernommenen Tätigkeit macht weniger als 10% des Umsatzes aus, den das beihilfefähige Unternehmen im Geschäftsjahr vor der Übernahme erzielt hat
    • die kein anderes Unternehmen übernommen haben bzw. nicht aus einem Zusammenschluss hervorgegangen sind, es sei denn, der Umsatz des übernommenen Unternehmens macht weniger als 10% des Umsatzes des beihilfefähigen Unternehmens im Geschäftsjahr vor der Übernahme aus oder der Umsatz des aus einem Zusammenschluss hervorgegangenen Unternehmens ist um weniger als 10% höher als der Gesamtumsatz, den die beiden sich zusammenschließenden Unternehmen im Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss erzielt haben
    • deren Eintragung ins Handelsregister höchstens fünf Jahre zurückliegt
    • die noch keine Gewinne ausgeschüttet haben
    • die nicht durch einen Zusammenschluss gegründet wurden

Was wird gefördert?

Sie können ein Nachrangdarlehen sowie einen Zuschuss für die Gründung Ihres Unternehmens oder die Festigung in der Frühfinanzierungsphase (Seed- und Start-up-Phase) erhalten.

Mit der Förderung können Sie insbesondere die folgenden Vorhaben finanzieren:

  • Betriebsausgaben für Betriebsmittel (unter anderem Mieten, Personal), Marketing, Konzepte und Studien, Investitionen in Wirtschaftsgüter, Markterschließung und Ausbildung
  • Ausgaben für die technische Weiterentwicklung der Produkt-, beziehungsweise Dienstleistungsidee sowie für die Sicherung etwaiger Schutz- und Markenrechte
  • Inanspruchnahme von externen Beratungs-, Schulungs- oder Coachingmaßnahmen auf Basis eines „Innovationsgutscheines“.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben hat plausible Aussichten für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung und Kapitaldienstfähigkeit.
  • Die Personen der Geschäftsleitung Ihres Unternehmens haben die hierfür ausreichende fachliche und kaufmännische Erfahrung.
  • Sie haben ein innovatives Geschäftsmodell mit einem hohen Nutzen für die agrarwirtschaftliche Wertschöpfungskette.
  • Das Vorhaben ist nicht der Grundlagen- oder industriellen Forschung zuzurechnen.
  • Sie haben das Vorhaben nicht vor Erlass des Zuwendungsbescheids begonnen.
  • Sie halten die Zweckbindungsfristen von 5 bzw. 10 Jahren ein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: je nach Art des Vorhabens Nachrangdarlehen oder Zuschuss in Form eines Innovationsgutscheins
  • Förderumfang:
    • Nachrangdarlehen: bis zu 90% der förderfähigen Kosten
    • Zuschuss bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben für Beratungsleistungen, begrenzt auf 15% der Darlehenssumme
  • Förderhöhe:
    • Nachrangdarlehen: bis zu 800.000 € EUR
    • Zuschuss:  bis zu 50.000 €
  • Laufzeiten: 2 bis 10 Jahre
  • Auszahlung:
    • Nachrangdarlehen: in Tranchen auf Abruf und nach Erfüllung der im Zuwendungsbescheid definierten Voraussetzungen
    • Zuschuss: nach Vorlage von Rechnung und Zahlungsbeleg für die in Anspruch genommenen Beratungsleistungen
  • Sicherheiten: i.d.R. unbesichert

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Kredit grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Vorhaben von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Sinne des EU-Rechts
  • Vorhaben Unternehmen, die einer Beihilferückforderung der EU-Kommission nicht Folge geleistet haben
  • Vorhaben von Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion
  • Ablösungen bestehender Verbindlichkeiten oder des Engagements eines Kreditinstitutes
  • Projekte (z.B. Prototypenentwicklung), die im Rahmen der Projektförderung des BMEL, insbesondere unter den Voraussetzungen der Artikel 25, 28 AGVO, bereits förderfähig sind

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist mehrstufig:

  • Zunächst legen Sie Ihren Businessplan bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) vor.
  • Nach Aufforderung reichen Sie einen schriftlichen Antrag ein.
  • Wenn Sie die fomellen Antragskriterien erfüllen, werden Sie zum persönlichen Gespräch und zur Präsentation des Geschäftsmodells (Pitch) eingeladen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2026

Weitere Informationen zum Programm:

Die Förderung erfolgt aus den Mitteln des Zweckvermögens des Bundes.

Formulare und Merkblätter

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