Agrar- und Ernährungswirtschaft - Betriebsmittel

  • Darlehen bis 100% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs, max. 10 Mio. € pro Unternehmen und Jahr
  • Für KMU der Agrar-, Forst- und Ernährungswirtschaft, des Ernährungshandwerks sowie der Bioenergie
  • Finanziert Betriebsmittel sowie Unternehmenskäufe und -übernahmen
  • Fördergeber: LR

Wer wird gefördert?

  • agrargewerbliche Handelsunternehmen
  • land- und forstwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen
  • Unternehmen der Ernährungswirtschaft und des Ernährungshandwerks
  • Unternehmen der Bioenergieerzeugung, -speicherung oder -verteilung (nur Betriebsmittel)

Die Kreditnehmer müssen grundsätzlich „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU sein.

Wichtig: Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, können zu beihilfefreien Konditionen einen Antrag stellen.

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen erhalten, um Ihren agrar- und ernährungswirtschaftlichen Betriebsmittelbedarf zu finanzieren.

Bei KMU werden außerdem Unternehmenskäufe und -übernahmen gefördert.

Welche Voraussetzungen gelten?

Es sind keine weiteren Voraussetzungen zu beachten.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Darlehen
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
  • Förderhöhe: max. 10 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr
  • Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen öffentlichen Mitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur sowie der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Umschuldungen
  • Erwerb von Unternehmensanteilen im Sinne einer Finanzinvestition
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Vorhaben, deren Verwendungszwecke den „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ unterfallen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) vom 07.02.2024
  • Informationen der LR, Stand 03/2024

Geltungsdauer: 31.12.2030

Weitere Informationen zum Programm:

Formulare und Merkblätter

Kontakt