Agrar- und Ernährungswirtschaft - Wachstum und Wettbewerb

  • Darlehen bis 100% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs bis zu 10 Mio. € pro Unternehmen und Jahr
  • Für KMU der Agrar-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie des Ernährungshandwerks
  • Finanziert Investitionen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Wirtschaftskraft ländlicher Räume
  • Fördergeber: LR

Wer wird gefördert?

  • agrargewerbliche Handelsunternehmen
  • land- und forstwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen
  • Unternehmen der Ernährungswirtschaft und des Ernährungshandwerks
  • forstwirtschaftliche Unternehmen

Die Kreditnehmer müssen grundsätzlich „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU sein.

Wichtig: Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, können zu beihilfefreien Konditionen einen Antrag stellen.

Was wird gefördert?

Mit dem Darlehen können Sie Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft finanzieren, die die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors verbessern und die Wirtschaftskraft ländlicher Räume steigern.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Bau, Erwerb und Modernisierung von Betriebsgebäuden sowie baulichen Anlagen
  • Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen
  • Erwerb von Grundstücken
  • Kauf von Maschinen und Fahrzeugen
  • allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit den oben genannten Investitionen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Das Vorhaben dient
    • der Errichtung einer neuen oder
    • Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
    • der Diversifizierung der Produktion in neue, zusätzliche Produkte oder
    • einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Darlehen
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
  • Förderhöhe: höchstens 10 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr; Begrenzung des Darlehenshöchstbetrags durch beihilferechtliche Vorgaben
  • max. mögliche Beihilfeintensität: 10% der förderfähigen Kosten bei mittleren und 20% bei kleinen Unternehmen
  • Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen öffentlichen Mitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

In der Leasingvariante ist eine Kombination mit Mitteln aus anderen öffentlichen Förderprogrammen nicht zulässig.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Erwerb von Anteilen an Unternehmen sowie Unternehmenskäufe und -übernahmen
  • Erwerb von Betriebsmitteln
  • Kosten im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur
  • Vorhaben, deren Verwendungszwecke den „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ unterfallen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblätter der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) vom 15.12.2023 bzw. 07.02.2024 (Leasingvariante)
  • Informationen der LR, Stand 03/2024

Geltungsdauer: 30.06.2027 bzw. 31.12.2024 (Leasingvariante)

Weitere Informationen zum Programm:

Formulare und Merkblätter

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