Das Hausbankenverfahren im Überblick

Förderbanken handeln im öffentlichen Auftrag und sind unter anderem dazu verpflichtet, Wettbewerbsneutralität gegenüber Geschäftsbanken und Sparkassen zu wahren. Deshalb ist beispielsweise die Vergabe von Förderdarlehen an das sogenannte Hausbankenverfahren gebunden.

Das Hausbankenverfahren sieht eine klare Zuständigkeitsverteilung zwischen den Förder- und den Hausbanken vor und regelt damit auch den Ablauf, über den Sie als Förderinteressentin bzw. -interessent zu Ihrem individuellen Förderdarlehen gelangen.

  • Förderdarlehensanträge können Sie grundsätzlich nur bei Ihrer Hausbank stellen (bzw. bei einer beliebigen Geschäftsbank oder Sparkasse).
  • Die Hausbank fungiert als Ihr Finanzierungspartner sowie als Vermittler zwischen Ihnen und der Förderbank.
  • Die Hausbank unterstützt Sie bei der Antragstellung und dient Ihnen als zentrale Anlaufstelle bei allen Anliegen mit Bezug zu Ihrem Vorhaben und Förderdarlehen.
  • Die Förderbank prüft den eingereichten Antrag und entscheidet über die Förderzusage.

Die Aufgaben Ihrer Hausbank

  1. Gespräch über die Gesamtfinanzierung und die gegebenen Fördermöglichkeiten: Ihre Hausbank berät Sie ausführlich zur Finanzierung Ihres Vorhabens und erörtert mit Ihnen, welche Fördermöglichkeiten bestehen bzw. welches Förderprodukt Ihre Bedürfnisse am besten erfüllt.

  2. Inhaltliche Prüfung des Kreditantrags: Die Hausbank analysiert den Kreditantrag inhaltlich und beurteilt, ob Ihr Vorhaben wirtschaftlich rentabel ist und es den vom Fördermittelgeber festgelegten Förderkriterien entspricht.

  3. Sicherheit und Bonität: Die Hausbank ermittelt Ihre Bonität sowie Besicherung und bestimmt anschließend Ihre Preisklasse für das Risikogeschäft. Diese beeinflusst Ihre individuellen Kreditkonditionen (mehr zum Risikogerechten Zinssystem).

  4. Hinweis auf zusätzliche Sicherungen: Sind zusätzliche Sicherheiten wie zum Beispiel Bürgschaften oder Haftungsfreistellungen zu erbringen, um die Kreditvergabe zu sichern, weist die Hausbank Sie darauf hin.

  5. Hilfe beim Ausfüllen des Kreditantrags: Die Hausbank unterstützt Sie beim Ausfüllen des Kreditantrags, damit alle erforderlichen Informationen und Dokumente korrekt und vollständig an die Förderbank übermittelt werden.

  6. Versand der Unterlagen an die Förderbank: Nach inhaltlicher Prüfung der Unterlagen sowie ihrer Vollständigkeit leitet die Hausbank den Kreditantrag an die zuständige Förderbank weiter.

  7. Kontoführung und Auszahlung des Förderkredits: Ihre Hausbank übernimmt die Kontoführung für Ihren Förderkredit und stellt sicher, dass die Kreditmittel entsprechend den Absprachen ausgeschüttet werden.

  8. Ansprechpartnerin für die gesamte Kreditlaufzeit: Während der gesamten Kreditlaufzeit steht Ihnen Ihre Hausbank als Ansprechpartnerin zur Verfügung, die Sie bei Fragen, Problemen und Änderungswünschen im Zusammenhang mit Ihrem Vorhaben und dem Förderkredit unterstützt.

Video: das Hausbankenverfahren einfach erklärt

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Vorbereitung zum Hausbankgespräch

Um sich auf das Gespräch mit Ihrer Hausbank vorzubereiten, können Sie sich als Förderinteressentin bzw. -interessent kostenlos von Ihrer Landesförderbank beraten lassen. In Nordrhein-Westfalen steht Ihnen dazu die NRW.BANK als neutrale Partnerin zur Verfügung.

Unsere Expertinnen und Experten

  • diskutieren mit Ihnen objektiv und vertraulich Ihr individuelles Vorhaben, Ihre Situation sowie geeignete Lösungsansätze,
  • informieren Sie bedarfsorientiert zu relevanten, öffentlichen Förderinstrumenten des Landes, des Bundes und der EU,
  • analysieren Ihre Finanzierungsunterlagen (Jahresabschlüsse, Business-Pläne etc.), vergleichbar einer Geschäftsbank, und weisen gegebenenfalls auf Optimierungsmöglichkeiten hin,
  • vermitteln nützliche Kontakte zu einem vielfältigen Fördernetzwerk.

Erfahren Sie mehr zur NRW.BANK.Finanzierungsbegleitung.

Das Wichtigste zusammengefasst

  1. Das Hausbankenverfahren findet bei jeder Beantragung bzw. Vergabe öffentlicher Förderdarlehen Anwendung.

  2. Fördersuchende stellen dabei über die Hausbank den Antrag.

  3. Eine beliebige Geschäftsbank oder Sparkassen kann Ihnen dabei als Hausbank dienen.

  4. Die Hausbank fungiert als Schnittstelle zwischen Ihnen als Förderinteressentin bzw. -interessent und der Förderbank.

  5. Sowohl Hausbanken als auch Förderbanken beraten zu gegebenen Fördermöglichkeiten – Förderbanken in der Regel im Vorfeld eines Hausbankgesprächs.

  6. Die Hausbank ermittelt die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens sowie Ihre Bonität, Besicherung und Preisklasse.

  7. Die Hausbank unterstützt beim Ausfüllen Ihres Antrags, prüft diesen inhaltlich und reicht ihn bei der Förderbank ein.

  8. Die Hausbank ist für die Kontoführung bzw. Darlehensverwaltung zuständig.

  9. Die Hausbank berät Sie bei Ihren förderfallbezogenen Anliegen während der gesamten Darlehenslaufzeit.

Unser Team bereitet Sie auf das Hausbankgespräch vor

Zwei Frauen in einem Beratungsgespräch

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