Förderrichtlinie "Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen"

  • Zuschüsse bis zu 95% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Für juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse juristischer Personen oder Vereinigungen
  • Fördert Beratungs-, Qualifizierungs-, Informations- und Vernetzungsangebote für gemeinwohlorientierte Unternehmen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts
  • rechtsfähige Personenvereinigungen
  • Zusammenschlüsse juristischer Personen
  • Vereinigungen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen zur Unterstützung gemeinwohlorientierter Unternehmen, insbesondere in deren Gründungs- und früher Wachstumsphase. Die Förderung erfolgt in 2 Modulen.

  • Modul I: Vertiefte Unterstützung gemeinwohlorientierter Unternehmen („Individual-Modul“)
    • individuelle Analysen sowie vertiefte Beratungs-, Qualifizierungs- und Unterstützungsleistungen, z.B. in Form von Seminarreihen oder Accelerator-Programmen
    • Maßnahmen, die die vertiefte, individuelle Vernetzung gemeinwohlorientierter Unternehmen untereinander oder mit anderen relevanten Akteuren unterstützen und Kooperation erleichtern
  • Modul II: Übergreifende Information, Vernetzung und Peer-to-Peer-Learning („Multiplikator-Modul“)
    • Informations- und Vernetzungsangebote zu Themen des gemeinwohlorientierten Unternehmertums, die zahlreichen Unternehmen gleichzeitig offenstehen, z.B. in Form von Kurzberatungen von bis zu zwei Stunden, Workshops oder in Form digitaler Informations- und Unterstützungsangebote
    • Co-kreative Entwicklung und Umsetzung eines (überregionalen) Transferkonzepts zur Verbreitung innovativer Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu Themen des gemeinwohlorientierten Unternehmertums in Zusammenarbeit mit anderen relevanten Akteuren (Peer-to-peer-Learning)

Maßnahmen, die einen signifikanten Beitrag zu den Klimaschutzzielen der EU leisten, können einen zusätzlichen Zuschuss (Klimabonus) erhalten.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die förderfähigen Personalausgaben dienen entweder dem Ausbau bestehender Unterstützungsangebote oder dem Aufbau neuer Angebote.
  • Sie begründen die Höhe der zu fördernden Personalausgaben und diese stehen in einem angemessenen Verhältnis zur Größe der vorhandenen Strukturen bzw. des geplanten Ausbaus des Unterstützungsangebots.
  • Die Dauer Ihrer Maßnahme beträgt mind. 6 Monate.
  • Sie erbringen den nicht geförderten Anteil der Ausgaben für die Leistungen selbst als Eigenanteil (bis zu 15%).
  • Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist gesichert.
  • Sie haben mit der Maßnahme noch nicht begonnen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • 85% der förderfähigen Gesamtausgaben
    • ggf. zusätzlich 10% Klimabonus
  • Förderhöchstbetrag: 600.000 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag online.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2028

Weitere Informationen zum Programm:

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