IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen

  • Kredite bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 50 Mio. € je Vorhaben
  • Für kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationsformen, Unternehmen sowie natürliche Personen (Investor-Betreiber-Modelle)
  • Fördert Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit mind. 50% kommunalem Gesellschafterhintergrund
  • gemeinnützige Organisationsformen, einschließlich Kirchen
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund
  • Unternehmen, unabhängig von Rechtsform und Beteiligungsverhältnissen, und natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen

Was wird gefördert?

Sie können einen Kredit für Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur erhalten.

Im Bereich der kommunalen Infrastruktur werden z.B. mitfinanziert:

  • allgemeine Verwaltung
  • öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
  • Stadt- und Dorfentwicklung, z.B. auch touristische Infrastruktur
  • Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (v.a. Breitband)
  • Ver- und Entsorgung
  • Verkehrsinfrastruktur, inklusive Öffentlicher Personennahverkehr
  • Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
  • Erschließungsmaßnahmen, einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb, die dauerhaft von dem kommunalen Unternehmen zu tragen und nicht umlagefähig sind
  • Erwerb von Beteiligungen durch Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund
  • Refinanzierungen durch Forfaitierungsmodelle

Im Bereich der sozialen Infrastruktur werden z.B. mitfinanziert:

  • Krankenhäuser
  • Altenpflegeeinrichtungen
  • betreutes Wohnen
  • ambulante Pflegeeinrichtungen
  • Behindertenwerkstätten
  • Kindergärten und Schulen
  • Sportanlagen
  • kulturelle Einrichtungen

In beiden Bereichen werden mitfinanziert:

  • Grundstücke, die notwendiger Bestandteil des Vorhabens sind, solange der Erwerb nicht mehr als 2 Jahre vor Antragstellung erfolgte
  • Kosten für die fachgerechte Ausführung des Vorhabens
  • Beratungs- und Planungsleistungen
  • Kosten von Nebenarbeiten zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion
  • Betriebsmittelfinanzierungen

Im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge kann der Erwerb von Beteiligungen durch Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund mitfinanziert werden. Refinanziert werden auch Fortfaitierungsmodelle.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Das Vorhaben ist eine kommunale oder soziale Infrastrukturmaßnahme.
  • Bei ÖPP-Modellen werden die zu finanzierenden Investitionsgüter für die Laufzeit des Darlehens von einer der folgenden Einrichtungen genutzt:
    • kommunale Gebietskörperschaft
    • rechtlich unselbständiger Eigenbetrieb
    • Gemeindeverband oder Unternehmen mit mind. 50% kommunalem Gesellschafterhintergrund
    • gemeinnützige Organisation
  • Mehrjährige Vorhaben werden in Bauabschnitte nicht kürzer als 12 und nicht länger als 36 Monate unterteilt.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe berücksichtigen.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut darf über die gesamte Kreditlaufzeit maximal zu 25% unmittelbar oder mittelbar am geförderten Unternehmen beteiligt sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Höchstbetrag: 50 Mio. € (im Einzelfall auch höher)
  • Laufzeiten:
    • 4 bis 5 Jahre bei max. 1 Tilgungsfreijahr
    • 4 bis 10 Jahre bei max. 2 Tilgungsfreijahren
    • 4 bis 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende
    • 4 bis 20 Jahre bei max. 3 Tilgungsfreijahren
    • 4 bis 30 Jahre bei max. 5 Tilgungsfreijahren
    • Betriebsmittelfinanzierungen: 4 bis 10 Jahre bei max. 2 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: fest für 5, 10 oder 20 Jahre
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
    • in einer Summe am Laufzeitende
    • außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung: 100%
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • Abruf 12 Monate nach Zusage, Verlängerung im Einzelfall möglich
    • 0,01% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Zusage
  • Sicherheiten: banküblich

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Kredit grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • reine Kapitalanlagen und reine (Eigen-)Kapitalausstattungen, sofern diese nicht dem Erwerb oder der Übernahme von Beteiligungen/Kommanditanteilen dienen
  • Leasingfinanzierungen
  • Eigenleistungen
  • entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb), einschl. Umgehungstatbestände (z.B. Treuhand)
  • Räume zur Glaubensausübung
  • Investitionen von politischen Parteien
  • Umschuldung und Nachfinanzierung bereits begonnener bzw. abgeschlossener Vorhaben

Nachhaltigkeit

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen. Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW weiter.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme oder bei Großprojekten vor jedem Vorhabenabschnitt stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 10/2024
  • KfW-Information vom 19.12.2023

Übrigens:

  • In Nordrhein-Westfalen sind der Ausbau und die Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren zudem über das Programm NRW.BANK.Infrastruktur möglich.

Formulare und Merkblätter

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