Förderung regionaler Matchmaking-Veranstaltungen in Nordrhein-Westfalen („Startup-Events.NRW“)

  • Zuschuss bis zu 25.000 €, abhängig von Zahl der Teilnehmenden
  • Für natürliche oder juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Event-Veranstalter
  • Unterstützt die Veranstaltung von regionalen Matchmaking-Events mit Unternehmen und Investoren, um innovativen Start-ups den Zugang zu Kapital und Aufträgen zu erleichtern
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • natürliche oder juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Event-Veranstalter

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für die Veranstaltung von regionalen Matchmaking-Events mit Unternehmen und Investorinnen und Investoren, um innovativen Start-ups als Treiber für die digitale und nachhaltige Transformation den Zugang zu Kapital und Aufträgen zu erleichtern.

Mitfinanziert wird eine Präsenzveranstaltung.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Es handelt sich um eine öffentliche Veranstaltung mit mind. 50 Teilnehmenden.
  • Die Veranstaltung findet in Nordrhein-Westfalen statt.
  • Die Teilnehmenden sollten Gründungsinteressierte, Start-ups, etablierte Unternehmen, Investorinnen und Investoren, Wissenschaft und regionale Akteurinnen und Akteure sein.
  • Die Veranstaltung ermöglicht es Start-ups, sich z.B. durch Pitches, Vorträge und Ausstellerflächen zu präsentieren, und bietet Formate zum Austausch zwischen etablierten Unternehmen und Start-ups.
  • Im Fall von digitalen Veranstaltungen gilt zusätzlich:
    • Die tatsächliche Anzahl der Teilnehmenden wird mithilfe eines dafür geeigneten digitalen Systems nachgewiesen.
    • Ein interaktiver Austausch zwischen den Teilnehmenden ist technisch möglich.
    • Sie legen eine Vorhabensbeschreibung vor, die deutlich macht, wie ein Netzwerkeffekt, insbesondere zwischen Start-ups und Mittelstand oder Risikokapitalgeberinnen und Risikokapitalgebern, erreicht werden soll und inwiefern durch das Format das Start-up-Ökosystem in Nordrhein-Westfalen gestärkt sowie die digitale und nachhaltige Transformation der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen unterstützt wird.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss zu max. 3 Präsenzveranstaltungen pro Jahr
  • Förderumfang: bis zu 80%, bei Vorhaben von besonderem Landesinteresse auch bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe:
    • bei Veranstaltungen mit 50 bis 100 Teilnehmenden max. 5.000 €
    • bei Veranstaltungen mit 101 bis 250 Teilnehmenden max. 15.000 €
    • bei Veranstaltungen ab 251 Teilnehmenden max. 25.000 €

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • individuelle Beratungsleistungen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bezirksregierung Detmold.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Weitere Förderangebote