ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität

  • Beteiligung bis zu 19,99% des Investments, max. 50 Mio. €
  • Venture-Capital-Fonds mit Sitz in Deutschland oder Europa
  • Für Beteiligungen an Fonds für Start-ups aus technologieorientierten Branchen
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • Venture-Capital-Fonds mit Sitz in Deutschland oder Europa

Was wird gefördert?

Sie können eine Beteiligung durch einen Wagniskapitalfonds erhalten.

Das jährliche Investitionsvolumen beträgt zunächst 200 Mio. €, wird durch den Zukunftsfonds jedoch zeitnah auf 250 Mio. € p.a. aufgestockt.

In erster Linie sind Beteiligungen an Wagniskapitalfonds mit einem branchenerfahrenen Team vorgesehen. Es sind jedoch auch Beteiligungen an neu gegründeten Fondsgesellschaften (sog. „First Time“-Fonds) möglich.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Das Investment erfolgt grundsätzlich zu den gleichen Bedingungen wie das Investment privatwirtschaftlicher Mitinvestoren (pari passu).
  • Als Zielfonds streben Sie ein Volumen von mind. 50 Mio. € an.
  • Als Zielfonds finanzieren Sie mind. mit der von KfW Capital investierten Summe in Deutschland ansässige junge, innovative technologieorientierte Unternehmen.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste von KfW Capital vereinbar sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Beteiligung
  • Förderumfang: Zeichnungsvolumen pro Fonds max. 50 Mio. €; Anteil eines Fondsinvestments max. 19,99% der Kapital- und Stimmrechtsanteile eines Fonds

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie wenden sich zur Kontaktaufnahme an die KfW Capital.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der KfW Capital, Stand 05/2024

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt