Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe

  • Zuschüsse bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben, max. 5.000 €
  • Für Unternehmen im Bereich Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima, Planungsunternehmen für technische Gebäudeausrüstung, Energieberatungsunternehmen
  • Fördert Kurzschulungen und Coachings für Planung, Einbau und Einregulierung von Wärmepumpen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima
  • Planungsunternehmen für technische Gebäudeausrüstung
  • Energieberatungsunternehmen

mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können eine Unterstützung erhalten, wenn Sie an Kurzschulungen und Coachings für die Planung, den Einbau und die Einregulierung von Wärmepumpen teilnehmen möchten.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Schulungen in Präsenz oder online
  • ein Coaching beim Unternehmen vor Ort als fachpraktische Anleitung an der Wärmepumpe

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die geförderte Maßnahme findet auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland statt.
  • Die Schulungen und Coachings werden von zugelassenen Unternehmen und Bildungsträgern durchgeführt.
  • Ein Coaching deckt zeitlich und inhaltlich mind. einen vollen Arbeitstag ab und erfolgt bei dem teilnehmenden Unternehmen vor Ort.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: max. 90% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe: max. 5.000 € insgesamt
    • Schulungen: max. 250 € pro Person und Schulungstag
    • Coaching: max. 500 € pro Antragsteller für max. 1 Coaching

So können Sie die Förderung kombinieren

Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist nicht möglich.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Antragstellende, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind
  • Unternehmen, die die Grenzen für De-minimis-Beihilfen überschritten haben

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag unter Verwendung des elektronischen Antragsformulars beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Wichtig: Sie stellen den Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.09.2025

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt