Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb

  • Zuschüsse bis zu 60% der förderfähigen Kosten, max. 20 Mio. €
  • Für private und kommunale Unternehmen, Angehörige der freien Berufe und Contractoren mit Sitz in Deutschland
  • Fördert Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • private Unternehmen
  • kommunale Unternehmen
  • Landesunternehmen
  • Angehörige der freien Berufe, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird
  • Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen

mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen erhalten, die zu einer Verringerung des Treibhausgasausstoßes führen. Hierdurch soll zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz bzw. zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs oder THG-intensiver Ressourcen in Unternehmen beigetragen werden.

Folgende Vorhaben werden unterstützt:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf energie- und ressourceneffiziente Technologien sowie energetische Optimierung von Produktionsprozessen
  • Maßnahmen zur Abwärmenutzung
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, die direkt für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden
  • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und Ressourceverlusten im Produktionsprozess
  • Maßnahmen zum Einsatz erneuerbarer anstelle fossiler Energiesträger
  • Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen
  • Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff sowie die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, wenn dieser auf dem Betriebsgelände genutzt wird
  • Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen und Wärmepumpen, sofern sie erneuerbare Energiequellen nutzen
  • Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie zugehörige Software
  • Erstellung eines Transformationspläne

Mitfinanziert werden:

  • Kosten für die Erstellung eines Einsparkonzepts
  • Umsetzungsbegleitung durch externe Energieberater

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie führen die Maßnahme in Deutschland durch.
  • Die Zweckbindungsfrist beträgt 3 Jahre.
  • Die Amortisationszeit des Vorhabens beträgt mehr als 4 Jahre.
  • Die Umsetzungsdauer beträgt einschließlich der Nachweise max. 4 Jahre.
  • Das Einsparkonzept wird durch einen auf der Energieeffizienz-Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de gelisteten Energieberater erstellt.
  • Für Projekte im Rahmen eines Contractings wird ein separater Contractingvertrag geschlossen.
  • Sie setzen Ihr Vorhaben erst nach Bewilligung um.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: max. 20 Mio. €
  • Förderumfang: bis zu 60% der förderfähigen Kosten

So können Sie die Förderung kombinieren

Eine Kumulation mit staatlichen Beihilfen – einschließlich Zahlungen/Vergütungen nach dem Energieeinspargesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) – für die gleiche Maßnahme ist nicht erlaubt.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Effizienzmaßnahmen im Rahmen bestehender Contractingverträge
  • Maßnahmen von
    • Kommunen und deren Regie- und Eigenbetrieben
    • Unternehmen, deren Anteile zu mehr als 50% vom Bund gehalten werden
    • Unternehmen der Fischerei und Aquakultur
    • Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können den Antrag laufend bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH stellen.

Es gibt mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2028

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt