KfW-Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse

  • Kredite bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 25 Mio. € pro Vorhaben
  • Für gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmer, Angehörige der freien Berufe, Contractinggeber und Joint Ventures
  • Fördert Maßnahmen zur Energieeffizienz und Treibhausgaseinsparung an Produktionsanlagen und -prozessen gewerblicher Unternehmen
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • bei Vorhaben in Deutschland:
    • natürliche Personen
    • juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung

mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland

    • Contractinggeber, die Energiedienstleistungen für einen Dritten erbringen
  • bei Vorhaben im Ausland:
    • Unternehmen mit Unternehmenssitz in Deutschland
    • Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Unternehmenssitz im Ausland
    • Joint Ventures im Ausland mit eigener Rechtspersönlichkeit und maßgeblicher deutscher Beteiligung von mindestens 25%

Was wird gefördert?

Sie können einen Kredit für Maßnahmen zur Energieeffizienz und Treibhausgaseinsparung im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse erhalten.

Mitfinanziert werden Investitionen z.B. in folgenden Bereichen:

  • energieeffiziente Anlagen und  Prozesstechnik
  • Druckluft, Vakuum, Absaugtechnik
  • elektrische Antriebe, Pumpen
  • Elektrifizierung von Prozessen
  • Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume
  • Wärmerückgewinnung, Abwärmenutzung
  • Maßnahmen zur CO2-Abscheidung
  • Anlagen zur Nutzung von Wasserstoff
  • Digitalisierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
  • andere betriebliche Maßnahmen Treibhausgaseinsparung

Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung Ihrer Treibhausgaseinsparinvestition können ebenfalls mitfinanziert werden.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie erreichen mit der Neuinvestition eine spezifische Treibhausgaseinsparung von mindestens 15% gegenüber dem Betrieb einer vergleichbaren Anlage.
  • Sie erreichen mit der Modernisierungsinvestition eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 15% gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre.
  • Sie reichen bei der Antragstellung Unterlagen ein, die die Einsparung durch die Investitionsmaßnahme quantifizieren und bestätigen.
  • Die Investitionen sind Teil Ihres 10-Jahresplanes zur Transformation.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
  • Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen dürfen nicht mit mehr als 25% am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Höchstbetrag: 25 Mio. € pro Vorhaben
  • Laufzeiten:
    • MIndestlaufzeit: 2 Jahre
    • bis zu 5 Jahre bei max. 1 Tilgungsfreijahr
    • bis zu 10 Jahre bei max. 2 Tilgungsfreijahren
    • bis zu 20 Jahre bei max. 3 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: fest für bis zu 10 Jahre
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
    • außerplanmäßige Tilgungen gegen Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung: 100%
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • Abruf bis zu 12 Monate nach Zusage
    • 0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Zusage
  • Sicherheiten: banküblich

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Kredit mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Umschuldung und Nachfinanzierung bereits begonnener bzw. abgeschlossener Vorhaben
  • Vermietung und Verpachtung von Anlagen zur wohnwirtschaftlichen, gemeinnützigen oder kommunalen Nutzung und zur Nutzung in der landwirtschaftlichen Primärproduktion
  • Anlagen zur Stromerzeugung, die nach dem Erneuerbare-Energien- oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gefördert werden
  • Treuhandkonstruktionen
  • entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb)
  • Maßnahmen von Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen
  • Maßnahmen von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • lebenszeitverlängernde Maßnahmen an Gaskraftwerken

Nachhaltigkeit

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen. Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW Bankengruppe weiter.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 24.10.2024
  • KfW-Information vom 13.09.2024

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Weitere Förderangebote