NRW.BANK.Wohneigentum

  • Zinsgünstige Darlehen mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 50% - feste Zinsen für die gesamte Laufzeit von bis zu 35 Jahren
  • Für Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen
  • Fördert den Bau und Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung - jetzt auch Anschlussfinanzierungen!
  • Fördergeber: NRW.BANK

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Einpersonenhaushalte mit einem jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von max. 75.000 € zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Mehrpersonenhaushalte (Ehe-/Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft) mit einem jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von max. 100.000 € zum Zeitpunkt der Antragstellung

Für jedes im Haushalt lebende Kind unter 18 Jahre erhöht sich die Einkommensgrenze um 20.000 €.

Das zu versteuernde Haushaltseinkommen ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des 2. und 3. Jahres vor Antragseingang gemäß Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes.

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen erhalten, um von Ihnen selbstgenutztes Wohneigentum zu finanzieren.

Sie können das Darlehen für folgende Maßnahmen einsetzen:

  • Bau von Wohneigentum zur Selbstnutzung
  • Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung
  • Anschlussfinanzierung bei bestehenden Immobilienkrediten für Wohneigentum zur Selbstnutzung. Förderfähig sind hierbei Finanzierungen des Restkapitals eines bestehenden Immobilienkredites. Nicht förderfähig sind Umfinanzierungen aus anderen wohnwirtschaftlichen NRW.BANK-Darlehen.

Wichtig: Je Objekt und Haushalt kann maximal ein Förderantrag gestellt werden.

Übrigens:

  • Sie können auch die Kosten für Zusatzmaßnahmen finanzieren, wenn sie im Zusammenhang mit einem förderfähigen Vorhaben stehen.
  • Sie können das Darlehen auch auf ein neu zu erwerbendes oder zu errichtendes Objekt übertragen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihre Immobilie liegt in Nordrhein-Westfalen.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.
  • In Ihrem Eigentum befindet sich maximal eine weitere Wohneinheit neben der, die mit dem Förderdarlehen finanziert werden soll. 

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Annuitätendarlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 50% der förderfähigen Investitionskosten
    • Bei Anschlussfinanzierungen: 100% des Restkapitals des bestehenden Immobilienkredites
  • Mindest-/Höchstbetrag: keiner
  • Laufzeiten:
    • Annuitätendarlehen für den Bau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung:
      10, 15, 20, 25, 30 oder 35 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
    • Annuitätendarlehen für Anschlussfinanzierungen:
      - 10, 15, 20, 25 mit einer tilgungsfreien Zeit von drei Monaten
    • Endfälliges Darlehen für alle Verwendungszwecke:
      10, 15 oder 20 Jahre
  • Zinssatz: Bei einer 35-jährigen Darlehenslaufzeit ist lediglich eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich. In allen übrigen Laufzeitvarianten ist der Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit fest, wobei bei einer 20- oder 25-jährigen Darlehenslaufzeit auch eine 10-jährige Zinsbindung möglich ist.
  • Tilgung: Das Annuitätendarlehen ist monatlich nach Ablauf der Tilgungsfreijahre und das endfällige Darlehen am Ende der Laufzeit in einer Summe zu tilgen. Außerplanmäßige Tilgung ist ganz oder teilweise unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich, sofern ein Mindestbetrag von 1.000 € eingehalten wird.
  • Auszahlung: 100%
  • Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss
  • Sicherheiten: banküblich

Tilgungspläne können Sie mit unserem Tilgungsrechner erstellen

Konditionen

Maximaler Zinssatz Endkreditnehmer

LaufzeitTilgungsfreijahreZinsbindung Sollzins in % | (Effektivzins in %) Gültig seit:
Laufzeit: 10 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 3,23, Effektivzins 3,2822.11.2024
Laufzeit: 10 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 10, Zinsbindung: 10 Jahr(e), endfälliges Darlehen Sollzins 3,36, Effektivzins 3,4122.11.2024
Laufzeit: 15 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 15 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 3,56, Effektivzins 3,6222.11.2024
Laufzeit: 15 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 15, Zinsbindung: 15 Jahr(e), endfälliges Darlehen Sollzins 4,02, Effektivzins 4,0922.11.2024
Laufzeit: 20 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 3,33, Effektivzins 3,3822.11.2024
Laufzeit: 20 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 20 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 3,88, Effektivzins 3,9522.11.2024
Laufzeit: 20 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 20, Zinsbindung: 20 Jahr(e), endfälliges Darlehen Sollzins 4,43, Effektivzins 4,5222.11.2024
Laufzeit: 25 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 3,34, Effektivzins 3,3922.11.2024
Laufzeit: 25 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 25 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 4,14, Effektivzins 4,2222.11.2024
Laufzeit: 30 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 30 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 4,37, Effektivzins 4,4622.11.2024
Laufzeit: 35 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 3,35, Effektivzins 3,4022.11.2024
Laufzeit: 35 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 15 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 3,94, Effektivzins 4,0122.11.2024
Laufzeit: 35 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 20 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 4,28, Effektivzins 4,3722.11.2024
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Nachhaltigkeit

Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

    

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können das Darlehen mit weiteren Förderungen kombinieren, insbesondere mit zinsgünstigen Darlehen der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe der Gesamtmaßnahme nicht übersteigen.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Möbel, Hausrat und andere bewegliche Einrichtungsgegenstände
  • Ferien- und Freizeitobjekte
  • Umschuldungen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Hausbankenverfahren

Sie können den Antrag für das Darlehen der NRW.BANK auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut (Hausbank) Ihrer Wahl stellen. Die Hausbank wird den Antrag – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuleiten. Nähere Informationen zu dem Antragsverfahren finden Sie hier "Was ist das Hausbankenverfahren?".

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Die Darlehen werden durch die NRW.BANK zinsverbilligt.

Das Programm wird ggf. durch die KfW, die LR, die EIB oder die CEB refinanziert.

Eine Übersicht weiterer zinsgünstiger Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie unter www.nrwbank.de/eigentumsfoerderung.

Im Video erklärt

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Sie stellen Ihren Antrag im Hausbankenverfahren. Das Video zeigt, wie es funktioniert.

Formulare und Merkblätter

Ihr Ansprechpartner

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