KfW-Wohneigentumsprogramm

  • Zinsgünstiger Kredit von max. 100.000 € für flexible Laufzeiten bis zu 35 Jahre
  • Für Privatpersonen
  • Fördert Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen

Was wird gefördert?

Sie können einen zinsgünstigen Kredit für den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen erhalten.

Mit dem Kredit können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Beim Bau:
    • Kosten des Baugrundstücks
    • Baukosten einschließlich Baunebenkosten
    • Kosten der Außenanlagen
  • Beim Erwerb:
    • Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten
    • eventuell anfallende Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie bauen oder erwerben ein selbst genutztes Eigenheim oder eine Eigentumswohnung in Deutschland.
  • Die Nutzung erfolgt nur durch Sie selbst oder nahe Angehörige, denen Sie das Wohneigentum unentgeltlich überlassen.
  • Der Erwerb Ihres Baugrundstückes liegt bei Antragseingang weniger als 6 Monate zurück.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit
  • Förderhöhe:
    • max. 100.000 €
  • Laufzeiten:
    • 4 bis 10 Jahre Laufzeit mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende
    • 4 bis 25 Jahre Laufzeit bei 1 bis 3 Tilgungsfreijahren
    • 4 bis 35 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 5 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: Zins wahlweise für die ersten 5 oder 10 Jahre fest
  • Tilgung:
    • in monatlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
    • während der Zinsbindungsfrist vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Kreditbetrages nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung, Teilrückzahlungen ausgeschlossen
  • Auszahlung: 100%
  • Bereitstellungsprovision:
    • 0,15% pro Monat ab dem 13. Monat nach Zusage
    • Abruffrist 12 Monate, verlängerbar um max. 24 Monate
  • Sicherheiten:
    • grundpfandrechtliche Besicherung in voller Höhe

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Kredit mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35a Absatz 3 Einkommensteuergesetz) können Sie nicht anwenden.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen Vorhaben

Nachhaltigkeit

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen. Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW Bankengruppe (KfW) weiter.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 06/2023
  • KfW-Information vom 03.04.2023

Übrigens: Die Förderung genossenschaftlichen Wohnens erfolgt seit Oktober 2022 über ein eigenständiges Programm. Unterstützt wird die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft.

Formulare und Merkblätter

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