Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme

  • Zuschüsse bis zu 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben (80% für finanzschwache Kommunen)
  • Für Kommunen, kommunale Unternehmen und sonstige Betriebe und Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft
  • Fördert Vorhaben zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Städte, Gemeinden, öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, Landkreise
  • kommunale Unternehmen
  • sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in kommunaler Trägerschaft stehen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Vorhaben zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme. Unterstützt werden insbesondere Projekte, die vielfältige Dienste und komplexe Anwendungen entwickeln, den Verkehr vernetzen und die Effizienz erhöhen.

Die Schwerpunkte der Förderung liegen in folgenden Bereichen:

  • Erhebung, Bereitstellung und Nutzung von Mobilitäts-, Umwelt- und Meteorologiedaten
  • Verkehrsplanung/-management
  • Automation, Kooperation und Vernetzung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • An Ihrem Vorhaben besteht ein erhebliches Bundesinteresse.
  • Ihr Vorhaben kann ohne Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden.
  • Sie verfügen über die notwendige Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens.
  • Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.
  • Sie legen der Bewilligungsbehörde einen Finanzierungsplan vor.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben (für finanzschwache Kommunen bis zu 80%)

So können Sie die Förderung kombinieren

Eine Ergänzung durch Förderprogramme der Bundesländer oder der EU sowie eine Kofinanzierung durch Dritte ist grundsätzlich möglich.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Die Aufforderung zur Antragstellung erfolgt durch gesonderte Förderaufrufe.

Als Projektträger ist die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2024

Weitere Informationen zum Programm:

 

Kontakt