NRW.BANK.Kommunaldarlehen

  • Finanzierungen – z. B. Kommunaldarlehen, Investitionsdarlehen, Grüne Finanzierungen
  • Für Kommunen, öffentlich-rechtliche Zweckverbände oder öffentliche Einrichtungen
  • Unterstützt generell alle Finanzierungsbedarfe der genannten Zielgruppen
  • Fördergeber: NRW.BANK

Nutzen Sie unsere Stellung am Kapitalmarkt

Klassische Kommunaldarlehen bieten wir im gesamten Laufzeitspektrum an. Hierbei können Sie Ihre Finanzierung mit einem Festzinssatz von bis zu 50 Jahren sichern.

Neben der Möglichkeit der Festzinsgestaltung für Zeiträume bis hin zur Gesamtlaufzeit von Darlehen bietet die NRW.BANK auch Finanzierungen auf variabler Basis an.

Bei der Ausgestaltung der Darlehen haben Sie die Wahl zwischen endfälliger, ratierlicher oder annuitätischer Tilgung. Darüber hinaus stellen wir Ihnen die Liquidität gemäß Ihrem festen Auszahlungsplan zur Verfügung.

Bei der Abstimmung Ihres individuellen Kommunalkredites spielt neben der Investition und den Haushaltserfordernissen auch die aktuelle Struktur des Kapitalmarktes eine entscheidende Rolle. Wir helfen Ihnen gern bei der Entscheidung hinsichtlich der Darlehenslaufzeit und der Zinsgestaltung.

Sichern Sie sich bereits heute das günstige Kapitalmarktniveau für zukünftige Finanzierungen oder Prolongationen. Auch im Segment der Darlehen auf Termin (Forward-Darlehen) stehen wir Ihnen mit unserer Beratung zur Verfügung. Schon jetzt kalkulieren wir Ihnen verbindliche Zinssätze für in der Zukunft startende Darlehen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden

  • Gebietskörperschaften (einschließlich rechtlich unselbstständiger Eigen- und Regiebetriebe)
  • Öffentlich-rechtliche Zweckverbände
  • Öffentliche Einrichtungen (unabhängig von ihrer jeweiligen Rechtsform z.B. Anstalten des öffentlichen Rechts)

Was wird gefördert?

Im Bereich der Kommunalfinanzierungen deckt die NRW.BANK alle Finanzierungsbedarfe ab, u.a. durch Kommunaldarlehen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Es gelten die folgenden regionalen Abgrenzungen:
    • innerhalb von Nordrhein-Westfalen: keine Einschränkungen
    • außerhalb von Nordrhein-Westfalen, aber innerhalb Deutschlands: kein aktiver Marktauftritt.
  • Sie achten auf die Einhaltung der beihilferechtlichen Regelungen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kommunaldarlehen
  • Laufzeiten: bis zu 50 Jahre
  • Zinssatz: fest für bestimmte Zeiträume oder die gesamte Laufzeit oder variabel
  • Tilgung: endfällig, ratierlich oder annuitätisch

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Nicht finanziert werden Investitionsvorhaben in Bereichen, in denen kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbständige Eigen- und Regiebetriebe oder öffentlich-rechtliche-Zweckverbände eine im Widerspruch zum EU-Beihilferecht stehende wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Unsere Finanzierungskonditionen werden immer auf Basis der aktuellen Gegebenheiten am Kapitalmarkt kalkuliert. Daher sollten Sie unsere aktuellen Zinsangebote möglichst zeitnah zu Ihrer Handelsentscheidung telefonisch einholen.

Nach der telefonisch verbindlichen Absprache einer Finanzierung erhalten Sie von uns eine Handelsbestätigung, die wir von Ihnen vor Auszahlung rechtsverbindlich unterzeichnet und gesiegelt benötigen. Im Nachgang werden dann die getroffenen Vereinbarungen in einem Darlehensvertrag dokumentiert.

Auf die Installation eines Kommunalkreditrechners haben wir an dieser Stelle bewusst verzichtet, da wir gerne Ihre individuellen Wünsche Ihrer Finanzierungsanfrage berücksichtigen möchten.

Für weitere Informationen, Beratungen und Erläuterungen unseres Angebotes stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

Formulare und Merkblätter

Ihr Ansprechpartner

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Rheinland

Kommunale Finanzierungen 

Telefongespräche unterliegen der Aufzeichnungspflicht (Mindestanforderungen an das Risikomanagement).

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Westfalen