Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Managen Sie Ihre Liquidität mit unseren Erfahrungen am Geldmarkt.
Unterdeckungen durch Einnahme- und Ausgabedifferenzen gleichen wir durch Liquiditätskredite im Rahmen Ihrer genehmigten Ermächtigungen aus.
In Abstimmung mit Ihren aufsichtsbehördlichen Vorgaben stellt die NRW.BANK Liquiditätskredite bis zu einer Laufzeit von 10 Jahren zur Verfügung.
Im Fokus dieses Segmentes steht der endfällige Liquiditätskredit mit einem Festzins für die abgesprochene Laufzeit.
Bevorzugen Sie unterjährige Zinszahlungen bei Liquiditätskrediten mit Laufzeiten ab einem Jahr? Auch diese Variante bieten wir Ihnen gerne an.
Gefördert werden
Im Bereich der Kommunalfinanzierungen deckt die NRW.BANK alle Finanzierungsbedarfe ab, u.a. durch Liquiditätskredite. Durch diese werden Unterdeckungen durch Einnahme- und Ausgabedifferenzen im Rahmen Ihrer genehmigten Ermächtigungen ausgeglichen.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.
Nicht finanziert werden Investitionsvorhaben in Bereichen, in denen kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigen- oder Regiebetriebe oder öffentlich-rechtliche-Zweckverbände eine im Widerspruch zum EU-Beihilferecht stehende wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.
Bitte sprechen Sie uns für Angebote möglichst zeitnah zu Ihrer Entscheidung an, da unsere Konditionen immer aufgrund der aktuellen Geldmarktsituation vereinbart werden.
Im Anschluss an unsere telefonische Konditionenabsprache geht Ihnen eine Geschäftsbestätigung per Fax zu, die Sie uns anschließend rechtsverbindlich unterzeichnet und gesiegelt zurückgeben. Zusätzlich benötigen wir die Angabe Ihrer genehmigten Liquiditätskreditsumme.
Als Grundlage dieser Dokumentation wird im Vorfeld zwischen Ihnen und der NRW.BANK ein Rahmenvertrag abgeschlossen, der die grundsätzlichen Regelungen von Liquiditätskreditgeschäften regelt.
Für weitere Informationen, Beratungen und Erläuterungen unseres Angebotes stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Telefongespräche unterliegen der Aufzeichnungspflicht (Mindestanforderungen an das Risikomanagement).
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