NRW.BANK.Liquiditätskredit

  • Liquiditätskredite mit Festzins
  • Für Kommunen, öffentlich-rechtliche Zweckverbände oder öffentliche Einrichtungen
  • Unterstützt die Liquiditätssteuerung der genannten Zielgruppen
  • Fördergeber: NRW.BANK

Nutzen Sie unsere Erfahrungen im Liquiditätsmanagement

Managen Sie Ihre Liquidität mit unseren Erfahrungen am Geldmarkt.

Unterdeckungen durch Einnahme- und Ausgabedifferenzen gleichen wir durch Liquiditätskredite im Rahmen Ihrer genehmigten Ermächtigungen aus.

In Abstimmung mit Ihren aufsichtsbehördlichen Vorgaben stellt die NRW.BANK Liquiditätskredite bis zu einer Laufzeit von 10 Jahren zur Verfügung.

Im Fokus dieses Segmentes steht der endfällige Liquiditätskredit mit einem Festzins für die abgesprochene Laufzeit.

Bevorzugen Sie unterjährige Zinszahlungen bei Liquiditätskrediten mit Laufzeiten ab einem Jahr? Auch diese Variante bieten wir Ihnen gerne an.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden

  • Gebietskörperschaften, einschließlich rechtlich unselbstständiger Eigen- und Regiebetriebe
  • öffentlich-rechtliche Zweckverbände
  • Öffentliche Einrichtungen (unabhängig von ihrer jeweiligen Rechtsform z.B. Anstalten des öffentlichen Rechts)

Was wird gefördert?

Im Bereich der Kommunalfinanzierungen deckt die NRW.BANK alle Finanzierungsbedarfe ab, u.a. durch Liquiditätskredite. Durch diese werden Unterdeckungen durch Einnahme- und Ausgabedifferenzen im Rahmen Ihrer genehmigten Ermächtigungen ausgeglichen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Es gelten die folgenden regionalen Abgrenzungen:
    • innerhalb von Nordrhein-Westfalen: keine Einschränkungen
    • außerhalb von Nordrhein-Westfalen, aber innerhalb Deutschlands: kein aktiver Marktauftritt.
  • Sie achten auf die Einhaltung der beihilferechtlichen Regelungen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Liquiditätskredit
  • Laufzeiten: bis zu 10 Jahre
  • Zinssatz: i.d.R. fest für die gesamte Laufzeit
  • Tilgung: i.d.R. endfällig

Nachhaltigkeit

Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Nicht finanziert werden Investitionsvorhaben in Bereichen, in denen kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigen- oder Regiebetriebe oder öffentlich-rechtliche-Zweckverbände eine im Widerspruch zum EU-Beihilferecht stehende wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Bitte sprechen Sie uns für Angebote möglichst zeitnah zu Ihrer Entscheidung an, da unsere Konditionen immer aufgrund der aktuellen Geldmarktsituation vereinbart werden.

Im Anschluss an unsere telefonische Konditionenabsprache geht Ihnen eine Geschäftsbestätigung per Fax zu, die Sie uns anschließend rechtsverbindlich unterzeichnet und gesiegelt zurückgeben. Zusätzlich benötigen wir die Angabe Ihrer genehmigten Liquiditätskreditsumme.

Als Grundlage dieser Dokumentation wird im Vorfeld zwischen Ihnen und der NRW.BANK ein Rahmenvertrag abgeschlossen, der die grundsätzlichen Regelungen von Liquiditätskreditgeschäften regelt.

Für weitere Informationen, Beratungen und Erläuterungen unseres Angebotes stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Formulare und Merkblätter

Ihr Ansprechpartner

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Rheinland

Kommunale Finanzierungen 

Telefongespräche unterliegen der Aufzeichnungspflicht (Mindestanforderungen an das Risikomanagement).

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Westfalen