KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing

  • Zuschüsse bis zu 50% für KMU und mittelständische Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Für KMU und mittelständische Unternehmen, bei Verbundprojekten auch für Hochschulen und Forschungseinrichtungen und für Gebietskörperschaften
  • Fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu Elektronik, autonomem und vernetztem Fahren und „High Performance Computing“
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU
  • mittelständische Unternehmen bis zu einer Größe von 1.000 Beschäftigten oder einem Umsatz von 100 Mio. €
  • Im Rahmen von Verbundprojekten auch
    • Hochschulen
    • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen Elektronik, autonomes und vernetztes Fahren und „High Performance Computing“.

Mit dem Zuschuss können Sie Einzel- und Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen insbesondere in folgenden Themengebieten finanzieren:

  • Maschinen- und Anlagenbau, Automatisierungstechnik
  • Elektroindustrie
  • IKT-Wirtschaft
  • Medizintechnik
  • Energietechnik
  • Automobilelektronik inklusive des autonomen und vernetzten Fahrens
  • Hoch- und Höchstleistungsrechnen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben besitzt ein hohes wissenschaftlich-technisches sowie wirtschaftliches Risiko und es übertrifft den Stand der Technik deutlich.
  • Die angestrebten Ergebnisse kommen in erster Linie den beteiligten KMU zugute.
  • Sie nutzen die Ergebnisse nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz.
  • Bei Verbundprojekten wird der überwiegende Anteil der FuE-Leistung durch die beteiligten Unternehmen erbracht.
  • An Ihrem Vorhaben muss mindestens ein KMU beteiligt sein.
  • Sie sollten prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.
  • Als Partner eines Verbundprojekts benennen Sie einen Verbundkoordinator und regeln Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • Bonus für KMU möglich
    • für Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
    • für Hochschulen und Universitätskliniken für nicht wirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich Projektpauschale von 20%
  • Förderdauer: bis zu 3 Jahre

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung zusätzlicher Aufwände erhalten.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können eine ausführliche Erstberatung beim Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Anspruch nehmen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.

In der ersten Stufe reichen Sie zunächst Projektskizzen ein, die jeweils zum 15.04 und zum 15.10 eines Jahres bewertet werden.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

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