Energieforschungsprogramm

  • Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Für Unternehmen, Freiberufler, Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine mit FuE-Kapazitäten, Kommunen
  • Fördert Forschung und Entwicklung im Bereich zukunftsweisender Energietechnologien
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Vereine mit FuE-Kapazitäten in Deutschland
  • Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für die Forschung und Entwicklung im Bereich zukunftsweisender Energietechnologien erhalten. Gefördert werden Verbund- und Einzelprojekte, Reallabore der Energiewende und Mikroprojekte.

Das 8. Energieforschungsprogramm bildet folgende Themenschwerpunkt ab:

  • Technologien zur Energiebereitstellung
    • Windenergieanlagen

    • Photovoltaik

    • Geothermie

    • Wärmepumpen und Kältetechnik

    • Produktion von Wasserstoff und Derivaten; Brennstoffzellen; Wiederverstromung

    • Solarthermie

    • Energetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe

  • Energieinfrastruktur für Transport und Speicherung

    • Stromnetze und Stromspeicher

    • Wärme- und Kältenetze, Wärme- und Kältespeicher

    • Wasserstoffspeicherung und -transport

  • Energienutzung und Energieeffizienz

    • Gebäude

    • Quartiere

    • Industrie und Gewerbe

    • Ressourceneffizienz und zirkuläre Wirtschaft

  • Energiesystem und Systemintegration

    • Energiesystemanalyse, sektorübergreifende Systemmodellierung und -planung

    • Systemintegration und digitale Lösungen

    • Energiewende und Gesellschaft

  • Übergreifende Aspekte der angewandten Energieforschung/Querschnittsthemen

    • Resilienz

    • Standardisierung und Zertifizierung

    • Digitalisierung und künstliche Intelligenz

    • Open Science

    • Nachhaltige Ressourcennutzung

    • Transfer

    • Gesellschaftliche Potenziale nutzen

    • Internationale Zusammenarbeit und EU-Zusammenarbeit

     

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation.
  • Sie sind personell und materiell in der Lage, das Vorhaben durchzuführen.
  • Sie sollten sich mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist.
  • Es ist mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden.
  • Ihr Vorhaben liegt hinsichtlich der Themenstellung und der Zielen im Interesse des Bundes.
  • Die Erstnutzung von Ergebnissen der geförderten Projekte erfolgt in Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz.
  • Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • bis zu 50% der förderfähigen Kosten für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bzw. der förderfähigen Ausgaben (Freie Berufe, Vereine)
    • höhere Förderquoten für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU möglich
    • bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
    • für Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden: Projektförderung für zusätzlichen Aufwand in Einzelfällen möglich

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist grundsätzlich zweistufig. Zusätzlich werden Bekanntmachungen zu einzelnen Schwerpunkten veröffentlicht.

Sie können eine ausführliche Erstberatung beim Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Anspruch nehmen.

Informationen erteilt der Projektträger Jülich (PtJ).

Aktuelle Bekanntmachungen

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 25.04.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 31.05.2024, B1
  • Informationen des Projektträgers Jülich (PtJ), Stand 09/2024
  • aktuelle Bekanntmachungen, Stand 11/2024

Weitere Informationen zum Programm:

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