BMUV-Umweltinnovationsprogramm

  • Zinsverbillgte Kredite bis zu 70% oder Zuschüsse 30% der förderfähigen Ausgaben/Kosten, mit Zinsverbilligung bis zu 5%-Punkte
  • Für gewerbliche Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen, deren Eigenbetriebe, Zweckverbände
  • Fördert Investitionen in innovative großtechnische Pilotvorhaben zur Umweltentlastung
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • gewerbliche Unternehmen
  • juristische Personen des privaten Rechts

mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände
  • Zweckverbände
  • sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften

Was wird gefördert?

Sie können einen zinsverbilligten Kredit oder einen Zuschuss für Vorhaben erhalten, die erstmalig fortschrittliche technologische Verfahren und Verfahrenskombinationen zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen in großtechnischem Maßstab verwirklichen.

Gefördert werden bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen in Deutschland in den folgenden Bereichen:

  • Abwasserbehandlung
  • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
  • Circular Economy
  • Bodenschutz
  • Luftreinhaltung, Klimaschuty
  • Minderung von Lärm und Erschütterungen
  • Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
  • Ressourceneinsparung und -effizienz, Materialeinsparung und -effizienz
  • modellhafte Investitionsvorhaben, mit denen eine Anpassung an den Klimawandel erreicht werden soll, sofern dadurch Umweltbelastungen unmittelbar vermieden oder vermindert werden

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Anlagen und Verfahren gehen über den Stand der Technik hinaus oder stellen eine neuartige Verfahrenskombination im ausgewählten Anwendungsbereich dar und haben im technischen Sinne Demonstrationscharakter (großtechnische Demonstration).
  • Die zu fördernden Anlagen und Verfahren sind in Ihrer Branche bisher in Deutschland sowie im Ausland durch Sie oder rechtlich oder wirtschaftlich verbundene Unternehmen noch nicht zur Anwendung kommen (Erstmaligkeit).
  • Die Anwendung ist innerhalb Ihrer Branche oder auf andere Branchen übertragbar (Übertragbarkeit).
  • Das Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Sie haben mit Ihrem Vorhaben nicht vor Förderzusage begonnen.
  • Ihr Vorhaben wird 5 Jahre zweckentsprechend betrieben.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe (KfW) vereinbar sein.
  • Das Vorhaben berücksichtigt die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zins- oder Investitionszuschuss
  • Finanzierungsanteil:
    • Kredite: Zinszuschuss für bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben ohne Höchstbetrag
    • Investitionszuschuss:
      • bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben (Großunternehmen)
      • bis zu 30% der zuwendungefähigen Ausgaben (KMU und sonstige Antragstellende)
      • bis zu 50% für Messungen oder Untersuchungsprogramme zur Erfolgskontrolle der in diesem Zusammenhang entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben
      • Höchstbetrag: 7,5 Mio. €
  • Laufzeiten/Tilgungsfreijahre: bis 30 Jahre bei max. 5 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz:
    • fest für mind. 10 Jahre
    • Zinsverbilligung um bis zu 5%-Punkte für 5 Jahre der Gesamtlaufzeit
    • Höhe und Dauer der Zinsverbilligung im Einzelfall festgelegt
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
    • außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung: 100%
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • bis zu 12 Monate nach Zusage, verlängerbar um bis zu 24 Monate
    • 0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Zusage
  • Sicherheiten:
    • banküblich
    • für Direktkredite an öffentlich-rechtliche Kreditnehmer: entsprechend der üblichen Voraussetzungen bei Kommunaldarlehen

So können Sie die Förderung kombinieren

Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Bundes- oder Landesfördermitteln ist nicht möglich. Ergänzende Kreditfinanzierungen der KfW oder anderer Förderbanken sowie Ausfallbürgschaften sind i.R.d. zulässigen Anmeldeschwellen und Beihilfehöchstgrenzen möglich.

Sofern für Stromerzeugungsanlagen und KWK-Anlagen eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung (z.B. Einspeisevergütung) parallel in Anspruch genommen wird, darf die Anlage nur mit einem KfW-Kredit ohne staatliche Beihilfen finanziert werden.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen
  • Grunderwerb
  • Gebäude, sofern deren Errichtung nicht das primäre Ziel des Demonstrationsvorhabens im Sinne der oben genannten Förderziele darstellt
  • Maßnahmen zum Brandschutz und andere Anlagenbestandteile oder Einrichtungen, die aufgrund behördlicher Auflagen errichtet werden müssen, es sei denn, sie gehen deutlich über den aktuellen Stand der Technik hinaus und erzielen eine signifikante positive Umweltschutzwirkung
  • Eigenleistungen des Antragstellers sowie von Auftragnehmern, die „Partnerunternehmen“ oder „verbundene Unternehmen“ sind
    kommunikationspolitische Maßnahmen
  • Kredit- oder sonstige Finanzierungskosten
  • Umsatzsteuer, soweit sie nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer absetzbar ist
  • regelmäßig anfallende Verwaltungs- und Betriebskosten, Gemeinkosten
  • Folgekosten, die sich aus der Umsetzung des Vorhabens ergeben
  • Vorhaben, die ausschließlich die Herstellung umweltfreundlicher Produkte zum Gegenstand haben (Produktförderung), insofern nicht das Herstellungsverfahren an sich innovativ und umweltentlastend ist
  • Erwerb von Grundstücken
  • Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Vor Antragstellung reichen Sie zunächst eine Projektskizze bei der KfW ein. Die fachliche Prüfung erfolgt durch das Umweltbundesamt (UBA) und/oder externe Experten. Nach positiver Prüfung fordert die KfW Sie zur offiziellen Antragstellung auf und stellt die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.

Sie stellen den Darlehensantrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl (Hausbank). Dieser leitet die Unterlagen an die KfW weiter.

Sie können den Antrag für einen Investitionszuschuss direkt bei der KfW einreichen.

Den Darlehensantrag können folgende Einrichtungen direkt bei der KfW stellen:

  • kommunale Gebietskörperschaften
  • rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Gemeindeverbände

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

Formulare und Merkblätter

Kontakt